Wer hoch verschuldet ist, hat Anspruch auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto. Der Sockelbetrag, also der Betrag, der vor den Gläubigern geschützt ist, erhöht sich ab dem 1. Dezember 2021. Zudem werden die Ansparmöglichkeiten erweitert. Die wichtigsten Punkte haben wir einmal zusammengefasst. |