Die pfändungsfreien Beträge steigen um 6,28! Der Grundfreibetrag stiegt somit auf 1.252,64 Euro. Die neuen Stufen wurden im Bundesgesetzblatt (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht, BGBl. 2021 I Nr. 24, Seite 1099) veröffentlicht... Die neuen Freibeträge in der Übersicht: |