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Sehr geehrter Herr Do,

immer mehr Menschen benötigen im Alter Pflege - viele wollen oder müssen in Senioren- und Pflegeheimen leben. Für Betroffene und Angehörige können die Kosten horrend sein, da sind Steuervorteile mehr als willkommen. Ihr Rat als Fachmann ist dann gefragt. Was gilt etwa, wenn neben der Versorgung im Heim zusätzlicher Pflegebedarf besteht? Der BFH hat erläutert, was als außergewöhnliche Belastung (agB) absetzbar ist und welche Belege ggf. nötig sind. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten bei Heimunterbringung  
 
 

Wann sind die Kosten für zusätzliche private Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastungen (agB) absetzbar, wenn der Pflegebedürftige in einem Senioren- bzw. Pflegeheim untergebracht ist? Der BFH hat entschieden, dass ein über die vollstationäre Versorgung hinausgehender Sonderbedarf im Zweifelsfall durch ein medizinisches Gutachten oder eine Bescheinigung der Heimleitung belegt werden muss.

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  Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen und Aufteilung  
 
 

Wann können Prozesskosten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen (agB) geltend gemacht werden? Und können im Rahmen der agB in einem Jahr abgeflossene Kosten auf mehrere Veranlagungszeiträume verteilt werden? Zwei BFH-Urteile verdeutlichen für diese beiden Fallgruppen die hohen Hürden bzw. geringen Erfolgsaussichten, entsprechende Steuerabzüge durchzusetzen.

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