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| | | Lieber Herr Do, die Pflegepflichtversicherung deckt längst nicht alle Pflegekosten ab. Zudem müssen Angehörige mit weiteren Belastungen rechnen - mehr Details in unserer ersten Nachricht. Seit Jahresbeginn gibt es Pflegegrade statt Pflegestufen. Prüfen Sie, ob der Medizinische Dienst der Krankenkassen alles richtig gemacht hat. Dazu stellen wir Ihnen einen kostenlosen Rechner zur Verfügung (siehe unsere zweite Nachricht). Bei der betrieblichen Altersversorgung gelten andere Regeln als bei der gesetzlichen Rente - auch für Witwen. Über eine aktuelle Gerichtsentscheidung berichtet unsere dritte Nachricht. Selbst wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass Sie den Garten pflegen müssen,kann von Ihnen nicht alles verlangt werden, wie Sie unserer vierten Nachricht entnehmen können. Wird ein Paket nicht persönlich zugestellt, sondern einfach vor der Tür abgelegt, muss der Paketdienst einen etwaigen Verlust oder Schaden ersetzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer fünften Nachricht.
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Die häusliche Pflege von Angehörigen kostet nicht nur Geld Die häusliche Pflege wird derzeit hauptsächlich von Frauen übernommen. Das fand die Hans-Böckler-Stiftung in einer kürzlich veröffentlichten Befragung von über 1.000 Pflegehaushalten in Deutschland heraus. Am häufigsten pflegen Töchter ihre Eltern oder Ehefrauen ihre Männer. Der zeitliche sowie der finanzielle Aufwand für Pflegetätigkeiten steigen mit dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen.
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| | | | Neu: kostenloser Pflegegrad-Rechner Bestimmen Sie Ihren Pflegegrad und erfahren Sie, was Ihnen an Geld und Sachleistungen zusteht! Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in einen der Pflegegrade eingestuft werden. Dazu wird ein festgelegtes und komplexes Begutachtungssystem verwendet, das auf 6 Modulen beruht. Dieses haben wir für Sie in unserem Rechner leicht verständlich umgesetzt. So können Sie selbstständig, unabhängig und kostenfrei eine erste Selbsteinschätzung vornehmen.
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| | | | Betriebsrente: Keine Hinterbliebenenrente für die neue Ehefrau Rund um die Betriebsrente gibt es immer wieder kurios anmutende Rechtskonstellationen. So gibt es betriebliche Versorgungsordnungen, die zwar eine Hinterbliebenenrente vorsehen – aber nur für den Ehepartner, mit dem der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss verheiratet war. Das kann ganz in Ordnung sein – oder auch nicht.
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| | | | Was müssen Mieter im Garten tun? Vermieter können im Mietvertrag vereinbaren, dass ihr Mieter Pflegearbeiten im Garten übernimmt. Allerdings müssen Mieter nur einfache Gartenpflegearbeiten erbringen. Was das bedeutet, erfahren Sie bei Smartlaw.
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Gesundheit, Krankheit und Pflege Allzeit jung und gesund wären wir alle gern. Doch der Mensch unterliegt nun einmal dem Risiko, im Laufe seines Lebens krank und pflegebedürftig zu werden. Wenn Sie sich in unserem sozialen Sicherungssystemen auskennen, können Sie stärker davon profitieren und besser vorsorgen. » Weiterlesen |
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| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Luxemburger Straße 449 | 50939 Köln Amtsgericht Köln, HRB 58843 | Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Adrianus Gerardus Verhoef, Ralph Vonderstein, Stephanie Walter | USt.-ID.Nr. 188836808 Standort Mannheim: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Akademische Arbeitsgemeinschaft | Janderstrasse 10 | 68199 Mannheim Impressum | Datenschutz |
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