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| | | Liebe Leserin, lieber Leser, die zweite Stufe der Pflegereform, die ab 1.1.2017 neue Pflegegrade und mehr Leistungen für Pflegebedürftige vorsieht, bringt denjenigen, die bereits Pflegeleistungen beziehen schon jetzt einige wichtige Vorteile. In jedem Fall sollten Sie aktiv werden, um die Weichen noch in diesem Jahr richtig zu stellen. In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, Pflegeleistungen bis zum 31.12.2016 zu beantragen. Sofort im nächsten Jahr aktiv zu werden, empfiehlt sich für alle, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Auch sie profitieren von den neuen Regeln, die wir Ihnen ausführlich in unserem aktuellen Dossier vorstellen: »Pflegestärkungsgesetz: Bis Ende 2016 Vorteile sichern - Fehler vermeiden«.
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Pflegestärkungsgesetz: Bis Ende 2016 Vorteile sichern und Fehler vermeiden Ab 1.1.2017 gelten neue Regeln für die Einstufung von Pflegebedürftigen. Lesen Sie, was die Rechtsumstellung für die fast drei Millionen Menschen bedeutet, die heute bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Machen Sie sich frühzeitig mit den Neuerungen durch das Pflegestärkungsgesetz II vertraut. Nur so können Sie die Übergangszeit bis 31.12.2016 zu Ihrem eigenen Vorteil nutzen.
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Gesundheit, Krankheit und Pflege Allzeit jung und gesund wären wir alle gern. Doch der Mensch unterliegt nun einmal dem Risiko, im Laufe seines Lebens krank und pflegebedürftig zu werden. Wenn Sie sich in unserem sozialen Sicherungssystemen auskennen, können Sie stärker davon profitieren und besser vorsorgen. » Weiterlesen |
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