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IVD-Sondernewsletter

1. April 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute erhalten Sie unseren letzten Sondernewsletter zum Thema Corona für diese Woche. Auf Nachfrage haben wir unser Angebot an Corona-Stammtischen noch einmal erweitert. Bitte melden Sie sich einzeln zu den Terminen an. Eine Bestätigung erhalten Sie in der Regel 24 Stunden vor Beginn der Videokonferenz.
  • 2. April, 16 Uhr: Verwalten in der Krise: Von Homeoffice bis Mietforderungsmanagement
  • 3. April, 14 Uhr: Rechts- und Steuerprobleme
  • 6. April, 16 Uhr: Best-Practice in der Corona-Krise
  • 7. April, 16 Uhr: Kommunikation während der Corona-Krise: Mehr Zeit für Ihre Kunden
  • 8. April, 16 Uhr: Corona-Zeit für die Geldwäscheprävention nutzen
  • 14. April, 16 Uhr: Rechts- und Steuerprobleme
Die Moderation übernehmen die jeweiligen Fachreferate des IVD. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Jeweils eine halbe Stunde vor Beginn der Stammtische bieten wir bei Bedarf eine technische Einführung in das Videokonferenz-Tool zoom an.

Bitte beachten Sie, dass Konferenzen ausschließlich über Video stattfinden. Eine Kamera (oder auch Smartphone) ist daher eine Voraussetzung für die Teilnahme.

Anmelden können Sie sich per Mail bei Nathalie Boensch (nbm@ivd.net) unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer.

Liebe Grüße
Ihr IVD-Bundesverband

Themen

  1. Pflicht zur Zahlung der Miete bleibt bestehen
  2. Corona-Zeit für die Geldwäscheprävention nutzen
  3. Best Practice mit Dirk Wohltorf: Bestandskunden pflegen
  4. Zensus 2021 in der Corona-Krise
  5. Versicherungsschutz bei Corona-Beeinträchtigungen
  6. Große Feiern dürfen untersagt werden
  7. Weiterführende Informationen
  8. Webinarangebot im Überblick

1. Pflicht zur Zahlung der Miete bleibt bestehen

Wie in der Presse zu lesen ist, wollen einige Handelsketten ihre Mietzahlungen ab April einstellen. Viele Wohnungsmieter denken sich vielleicht, was die Großen können, kann ich auch, und überlegen, ob sie die Miete für April noch überweisen sollen. Dabei übersehen sie, dass es einen großen Unterschied zwischen Wohnungsmietern und Unternehmen gibt, die im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Hotelgewerbe tätig sind. Denn bei diesen Unternehmen bedeutet die Corona Krise, dass sie aufgrund behördlicher Auflagen die gemieteten Räume nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen dürfen. Die Mieträume sind für sie wertlos. Der Mieter einer Wohnung kann seine Wohnung dagegen trotz der Corona Krise uneingeschränkt weiter nutzen. Dass er wegen der Corina Krise vielleicht weniger verdient, hat mit der Wohnung nichts zu tun.

Für Wohnungsmieter gilt daher ausschließlich die Regelung in dem Corona-Folgen-Abmilderungsgesetz, dass der Vermieter ihnen die Wohnung in den nächsten Monaten nicht kündigen darf, wenn sie aufgrund der Krise ihre Miete nicht zahlen können. Gelingt es ihnen nicht, dem Vermieter glaubhaft zu machen, dass die Corona-Krise für die Einstellung der Mietzahlung ursächlich ist, weil sie keine Einnahmen mehr haben und auch nicht über Rücklagen verfügen, kann der Vermieter ihnen sogar jetzt kündigen. Zur Zahlung bleiben sie jedoch weiter verpflichtet. Wenn sie ihre Miete nicht zahlen, können sie von dem Vermieter auf Zahlung verklagt werden und müssen die Miete später sogar mit Verzugszinsen nachzahlen.
 
Für gewerbliche Mieter, die aufgrund der Corona Krise die gemieteten Räume nicht nutzen dürfen, sieht die Lage dagegen anders aus. Da sie die gemieteten Räume nicht mehr zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen dürfen, können sie nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches die Miete möglicherweise mindern, weil der Mietgegenstand mangelhaft ist.
 
Ob Wohnungsmieter oder Gewerbemieter – auf jeden Fall sollte bei Zahlungsschwierigkeiten das Gespräch mit de Vermieter gesucht werden.
👉🏻Zur Pressemitteilung
👉🏻Exklusiv für Mitglieder: Umfangreiche Information
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Die Bedeutung von mobilem Arbeiten und Homeoffice nimmt nicht erst seit der Corona-Krise immer weiter zu.

Wir helfen, Ihre Mitarbeiter sicher an das Firmennetz anzubinden, schaffen die besten Voraussetzungen für ein produktives Homeoffice und eine mitarbeiterfreundliche Trennung von Privat und Geschäftlich. Profitieren Sie von flexibler Datenanbindung mit flexiblen Laufzeiten und einfachem Lizenzmanagement.

Mehr Informationen.

2. Corona-Zeit für die Geldwäscheprävention nutzen

Firmen, die jetzt corana-bedingt weniger Arbeit und mehr Zeit haben, sollten diese nutzen, um sich mit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz vertraut zu machen und ein ausreichendes Risikomanagement zu implementieren. Entsprechende Arbeitsanleitungen, Muster, Vorlagen und weitere Informationen finden Sie im Mitgliederbereich oder bei den zuständigen Aufsichtsbehörden.

Wir möchten auch nochmal daran erinnern, dass Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet sind, sich im Meldeportal der Financial Intelligence Unit (FIU) "goAML" als Nutzer zu registrieren. Das Portal dient dazu, Verdachtsmeldungen abzugeben. Die Pflicht zur Registrierung ist unabhängig von einem konkreten Verdacht. Die Vorwegnahme der Registrierung soll offenbar im Fall eines Geldwäscheverdachts dafür sorgen, dass dieser zeitnah gemeldet werden kann.
 
Unabhängig von der Registrierung bei der FIU ist die Anmeldung in das Transparenzregister, in das sich alle Unternehmen eintragen müssen, deren wirtschaftlich Berechtigter nicht aus dem elektronischen Handelsregister hervorgeht. Dies sind in der Regel juristische Personen wie GmbH oder AG. Einzelkaufleute oder Gesellschaften Bürgerlichen Rechts müssen sich dort nicht registrieren.

Wer noch nicht angemeldet ist, sollte das unbedingt jetzt nachholen, damit die Aufsichtsbehörden und die Regierung mit Maklern in Bezug auf die Geldwäscheprävention zufrieden sind. Sollten Sie noch Fragen haben oder sich zu dem Thema Austausch wünschen, melden Sie sich gerne zum Geldwäsche-Stammtisch am 8. April an. Details dazu finden Sie ganz oben in der Mail.
👉🏻Exklusiv für Mitglieder: Muster, Downloads, Vorlagen u.v.m.
Dirk Wohltorf hat 1997 - mit 22 Jahren - in Berlin das Maklerunternehmen "Wohltorf Immobilien“ gegründet, das auf die Vermittlung von Wohnimmobilien im Nordwesten der Hauptstadt spezialisiert ist. Er ist Immobilienökonom (ebs) und nach DIN EN 15733 zertifizierter Immobilienmakler. Dirk Wohltorf war viele Jahre Vorstandsvorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg und ist seit 2019 Vizepräsident des IVD Bundesverbandes.
Verwalter und Gebäudeeigentümer werden auch in der aktuellen Situation von den Statistischen Landesämtern aufgefordert, Auskünfte zu erteilen, unter anderem über ihre Gebäude mit Anschriften und Besitzverhältnissen. Dies stellt für die Verwalter teilweise einen nicht unerheblichen zeitlichen und personellen Mehraufwand dar. Aufgrund der derzeit vorherrschenden Situation lässt sich der Bürobetrieb ohnehin nur unter schwierigen Bedingungen aufrecht erhalten.
 
Uns erreichen in letzter Zeit zahlreiche Mitgliederanfragen, wie man den mit dem Zensus 2021 verbundenen Verwaltungsaufwand in dieser Situation abmildern und gegebenenfalls eine Verschiebung des Zensus 2021 vorantreiben kann.

Um einen genauen Überblick über das regional sehr unterschiedliche Anforderungsniveau zu erhalten, bitten wir Sie herzlich, an unserer Umfrage teilzunehmen. Nur mit Ihren Informationen haben wir die Chance, die Statistischen Landesämter zu einem Fristaufschub und das Bundesministerium zu einem Umdenken zu bewegen. Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit dafür. - Vielen Dank!
👉🏻Zur Umfrage
5. Versicherungsschutz bei Corona-Beeinträchtigungen
Unternehmen auf der ganzen Welt schließen ihre Betriebe entweder ganz, schrauben die Produktion herunter oder versuchen, die Belegschaft im Home Office zu isolieren, um eine weitere Verbreitung des Virus zumindest zu verlangsamen.

Doch mit welchen konkreten Auswirkungen müssen Unternehmen rechnen? Der IVD-Partner Funk hat eine Übersicht erstellt, aus der klar und kompakt hervorgeht, welche Schäden und somit auch Kosten aktuell auf Unternehmen zukommen können – und inwiefern diese von einer Versicherung gedeckt sein können.
👉🏻Hier finden Sie eine Übersicht von FUNK
6. Große Feiern dürfen durch Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona untersagt werden
Ein Bürger ist mit seinem Eilantrag gegen die infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen vom 17. März 2020 gescheitert. Die Stadt durfte private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern untersagen, um die unkontrollierte Ausweitung der Coronaepidemie zu verhindern. Das Interesse des Antragstellers, seinen runden Geburtstag in großer Runde feiern zu wollen, sei gegenüber dem Gesundheitsschutz nachrangig, entschied das Verwaltungsgericht Göttingen mit Beschluss vom 20. März 2020. 
7. Weiterführende Informationen
Exklusiv für Mitglieder: Empfehlung des IVD im Umgang mit dem Coronavirus
Exklusiv für Mitglieder: Formulierungsvorschlag für ein Schreiben an Wohnraummieter
Soforthilfemaßnahmen der Bundesländer
Rechtliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Möglichkeiten staatlicher Unterstützung
Die wichtigsten aktuellen Handlungspflichten, Haftungsrisiken und Handlungsempfehlungen
Bundessteuerberaterkammer: Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise
👉🏻Mehr Infos
Webinarangebot des IVD im Überblick

02.04.2020, Webinar, Die Wohnflächenlüge, Andreas Habath
06.04.2020, Webinar, Akquisition von Verkaufsaufträgen für Immobilienmakler, RA Sven R. Johns
06.04.2020, Webinar, Corona und die Folgen - Spezielle Fragen für Unternehmen der Immobilienbranche, RA Sven R. Johns
14.04.2020, EIA Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath
14.04.2020, EIA Webinar, Wertexpertise für Makler, Andreas Habath
15.04.2020, Webinar, Bewerten nach der Maklerformel, Andreas Habath
16.04.2020, Webinar, Bewertungsirrtümer- und wie Sie diese vermeiden, Andreas Habath
16.04.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns
20.04.2020, EIA Webinar, Mietpreisbremse: Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung, Dr. Christian Osthus
20.04.2020, EIA Webinar, Geldwäschegesetz: Vorbereitung auf die behördliche Überprüfung – was ist zu beachten?, Dr. Christian Osthus
21.04.2020 Webinar, Mit professionellem Beschwerdemanagement das eigene Marketing flankieren und negative Bewertungen vermeiden, Prof. Stephan Kippes
22.04.2020, Webinar, Digitaler Darwinismus - Was wir von erfolgreichen Proptech Maklern lernen können!, Florentino Trezek
23.04.2020, Webinar, Onlinewertermittlung - Vorsicht Falle! Andreas Habath
27.04.2020, EIA Webinar, Neuregelung Teilung der Maklerprovision, Dr. Christian Osthus
27.04.2020, EIA Webinar, Bauunterlagen sichten, beurteilen, ergänzen, Katrin Valerius
27.04.2020, Webinar, Der Zukunftsmakler Persönlichkeit statt Marketing, Andreas Habath
30.04.2020, Webinar, Was Immobilienmakler zu den AGB unbedingt wissen müssen, RA Sven R. Johns
30.04.2020, Webinar, Körpersprache – Für den 1. Eindruck gibt es keine 2. Chance, Evelyn-Nicole Lefèvre-Sandt
04.05.2020, Webinar, Rechtsfragen des Auftritts in sozialen Netzwerken & Co, RA Sven R. Johns
04.05.2020, Webinar, Marketing bei Restantenwohnungen – Crash-Kurs für Bauträger und den Immobilienvertrieb, Prof. Stephan Kippes
04.05.2020, Webinar, Objektbranding in der Immobilienpraxis – Wohn- und Gewerbeimmobilien professionell zur Marke machen, Prof. Stephan Kippes
04.05.2020,Webinar, On-Site-Marketing – am Bauträgerobjekt maximale Werbewirkung generieren, Prof. Stephan Kippes
07.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner
07.05.2020, Webinar, Widerrufsrecht, RA Sven R.Johns
11.05.2020, EIA Webinar, Verkehrssicherungspflichten – Gefahren für Verwalter, Dr. Keno Zimmer
11.05.2020, EIA Webinar, Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Dr. Keno Zimmer
12.05.2020, Webinar, Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht, WEG, Mietrecht im Überblick, RA Sven R. Johns
18.05.2020, EIA Webinar, ENEV aktuell – Was muss ich als Makler beachten?, Rudolf Koch
18.05.2020, EIA Webinar, Achtung Geldwäsche – Was muss ich tun?, Rudolf Koch
18.05.2020, Webinar, Exposés erstellen – Hinweise, Rechtstipps und andere Themen rund um das Maklerrecht, Sven R. Johns
21.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner
22.05.2020, Webinar, Gibt es auch Farming bei Verwaltungen zur Akquisition von Beständen?, Prof. Stephan Kippes
22.05.2020, Webinar, Crash-Kurs Verkaufsschilder als Akquise- und Vermarktungstool, Prof. Stephan Kippes
25.05.2020, EIA Webinar, Tierhaltung in der Mietwohnung – sind Tierhaltungsklauseln für die „Katz“?, Dr. Keno Zimmer
25.05.2020, EIA Webinar, Betriebskostenabrechnung: Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungsbelege, Dr. Keno Zimmer
27.05.2020, Webinar, Immobilienwerbung und DSGVO, RA Sven R. Johns
28.05.2020, Webinar, Datenschutz und Immobilienvermittlung, RA Sven R. Johns
28.05.2020, Webinar, Was ist die optimale Verwaltungssoftware?, Jörg Wirtz
28.05.2020, Webinar, Tagesaktuelle Themen der Immobilienwirtschaft, Rainer Hummelsheim
02.06.2020, EIA Webinar, Informationspflichten des Maklers, Rudolf Koch
02.06.2020, EIA Webinar, Schimmelbefall in Gebäuden, Detlev Becker
04.06.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns
15.06.2020, EIA Webinar, Haftungsrisiken des Maklers beim Verkauf von Immobilien, Dr. Gerald Kallenborn
16.06.2020, Webinar, Eigentümerversammlung – An- und Abwesenheiten, Beschlussfassung, RA Sven R. Johns

DIA Deutsche Immobilien Akademie
Tel.: 07 61-2 07 55-0, akademie@dia.de
Bitte wenden Sie sich direkt an die DIA, um zu erfahren, ob geplante Präsenzveranstaltungen auch als Streaming angeboten werden.
21.04.2020, Freiburg, Seminar Abrechnung nach Modernisierung
23.04.2020, Freiburg, Seminar Die neue Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
25.05.2020, Freiburg, Start Aufbaustudiengang Beleihungswertermittlung
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