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Plastiktütenverbot ab 2022

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes dürfen ab dem 1.1.2022 leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern (µ) nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Auch Bio-basierte und Bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot. Dafür hat der Bundestag am 26.11.2020 gestimmt. Das Gesetz hat inzwischen auch den Bundesrat passiert. 

Folgende Tragetaschen sind demnach erlaubt:
1. Dünnwandige Plastiktüten
mit weniger als 15 Mikrometern

Die sehr dünnen Plastiktüten sollen für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln sorgen. Hier sind derzeit keine umweltfreundlicheren Alternativen verfügbar. 

2. Plastiktüten mit einer Wandstärke von 50 Mikrometern und mehr

Die Tragetaschen mit 50 Mikrometern und mehr werden vielfach wiederverwendet und sind daher als Mehrwegtaschen eingestuft und vom Plastiktütenverbot ausgenommen.

Das Verbot war in der politischen Debatte umstritten. Die Vorgaben aus der EU-VerpackungsRL zur Reduzierung von Plastiktüten werden in Deutschland bereits jetzt übererfüllt. Nach europäischen Vorgaben soll der Pro-Kopf-Verbrauch bis 2025 bei 40 Plastiktüten liegen. In Deutschland werden aktuell jährlich 20 Plastiktüten pro Kopf verbraucht. Die 2016 eingegangene Selbstverpflichtung des Handels, diese Tragetaschen nur noch gegen Entgelt abzugeben, hatte die gewünschte Wirkung entfaltet.

Die Übergangsfrist bis Anfang 2022 soll dem Handel ausreichend Zeit einräumen, die vorhandenen Restbestände abzuverkaufen.
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Verpackungsgesetzes:

Plastiktüten bis 15 my: erlaubt
Plastiktüten 15 - 50 my: verboten
Plastiktüten ab 50 my: erlaubt
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