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20. August als neue Frist zur Einreichung der Zeugnisse für die Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studienplatz geplant â Minister Sibler: âGröÃtmögliche Flexibilität ist Gebot der Zeitâ
MÃNCHEN. Der Bewerbungsschluss für zulassungsbeschränkte Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) sowie für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Bayern, die nicht am DoSV teilnehmen, soll auf den 20. August 2020 verschoben werden. Das gab Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Auf Grund der noch andauernden Corona-Krise und der damit verbundenen Verlegung der Abiturprüfungen wurde das Bewerbungsportal bei der Stiftung für Hochschulzulassung nicht am 15. April 2020 geöffnet. Die Ãffnung soll nun am 1. Juli 2020 erfolgen. Minister Sibler betont: âDie Corona-Pandemie stellt uns alle vor groÃe Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern wollen. GröÃtmögliche Flexibilität ist das Gebot der Zeit. Damit die diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten ausreichend Zeit für die Einreichung ihrer Zeugnisse haben, verschieben wir den Bewerbungsschluss bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen auÃerhalb des DoSV in Bayern auf den 20. August 2020. Entsprechend habe ich mich auch dafür eingesetzt, dass dies bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen, die bundesweit koordiniert werden, in gleicher Weise geschieht. Allen Schülerinnen und Schülern, die in den kommenden Tagen die Abiturprüfungen ablegen, wünsche ich von Herzen einen kühlen Kopf und gutes Gelingen!â
Die erforderlichen rechtlichen Ãnderungen für die Verschiebung werden in der Stiftung für Hochschulzulassung beschlossen und dann durch eine Ãnderung der Hochschulzulassungsverordnung in Bayern umgesetzt werden. Für die Immatrikulation in nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge gilt weiterhin die Einschreibung vor Beginn des Wintersemesters.
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Andreas Ofenbeck, Sprecher, 089 2186 2108
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