Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? » Zur Webseitenansicht
KW 42  
  2024
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leserinnen und Leser,
die Wahl in den Personalrat verändert den Arbeitsalltag der Mitglieder entscheidend. Wie sollen sie sich zum Beispiel verhalten, wenn Dienstpflichten und Personalratstätigkeit zeitlich kollidieren, was geht dann vor? Wie sich solche Konflikte lösen lassen, verrät die neue Podcast-Folge.
 
Und: Vom Wochenendausflug direkt in den Arbeitsunfall. Die Fahrt zur privaten Wohnung nach einem Kurztrip am Wochenende kann laut BSG als Arbeitsunfall versichert sein, wenn von dort noch notwendige Arbeitsmittel für den bevorstehenden Arbeitstag geholt werden.
Viel Freude beim Informieren!
 
Franziska Kowalski
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
»Der Personalrat«-Podcast
Neu gewählt – was sich nach der Wahl ändert
 
Die Wahl in den Personalrat bringt einschneidende Veränderungen in den Arbeitsalltag der Mitglieder. Das betrifft etwa die Arbeitszeit: Personalräte wenden viel Zeit für ihre Personalratstätigkeit auf und haben dafür weniger Zeit für ihre dienstlichen Aufgaben. Welche weiteren Konflikte es gibt und wie die Personalvertretungsgesetze diese lösen, verrät die neue Podcast-Folge.
 
ZUM PODCAST

 
Neues Gesetz
Weiterentwicklung der Unfallversicherung
 
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit werden Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet. Neue Regeln gibt es beispielsweise für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und zur Kita.
 
WEITERLESEN
debeka
RECHTSPRECHUNG

 
Zusatzurlaub
Initiativrecht für Zusatzurlaub aus Tarifvertrag?
 
Ein Tarifvertrag kann ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht für die Durchsetzung eines Zusatzurlaubs für langjährige Beschäftigte ergeben – so das LAG Niedersachsen. Im konkreten Fall verneint das Gericht das Mitbestimmungsrecht – lässt aber eine weitere Prüfung durch das BAG zu.
 
WEITERLESEN

 
Unfallversicherung
Wegeunfall bei Rückkehr nach Wochenendausflug möglich
 
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte – so das Bundessozialgericht in einem aktuellen Fall.
 
WEITERLESEN
poko
PRAXISWISSEN

 
»Arbeitsschutz und Mitbestimmung«
Der neue Nichtraucherschutz – ab jetzt rauch- und dampffrei
 
Das Cannabisgesetz hat den Nichtraucherschutz erweitert. Vorgeschrieben ist jetzt nicht mehr nur der Schutz der nichtrauchenden Kollegen und Kolleginnen vor Tabak-, sondern auch vor Cannabisrauch am Arbeitsplatz. Und auch E-Zigaretten sind jetzt ausdrücklich geregelt. In der aktuellen Ausgabe 10/2024 von »Arbeitsschutz und Mitbestimmung« erfahren Sie, was jetzt zum Nichtraucherschutz gilt.
 
WEITERLESEN

 
»Gute Arbeit«
Initiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
 
Es gibt Lücken im betrieblichen Arbeitsschutz: zu wenige Gefährdungsbeurteilungen, zu wenige Maßnahmen mit einer zu geringen Wirksamkeit. ver.di hat das für die Dienstleistungsbranchen untersucht. Werden die Beschäftigten im Arbeitsschutz beteiligt, sind die Effekte positiver, doch das findet nur selten statt. Die Stadtwerke Wolfenbüttel haben das Thema angepackt und in »Gute Arbeit« 10/2024 darüber berichtet.
 
WEITERLESEN
LESETIPPS
Homeoffice Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Tanja Keller, Katrin Augsten
 
Herbert Deppisch, Robert Jung, Erhard Schleitzer
 
Bundesurlaubsgesetz
 
Tipps für neu- und wiedergewählte Personalratsmitglieder
 
Basiskommentar zum BUrlG
 
Rechtliches Wissen und soziale Kompetenz
 
Jetzt bestellen
Jetzt bestellen
 
Kennen Sie andere Personalräte, die sich für unseren Newsletter interessieren könnten?
Empfehlen Sie uns weiter!
 
Impressum:
Bund-Verlag GmbH
Emil-von-Behring-Str. 14
60439 Frankfurt/Main

 
Postanschrift:
Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main
 
Web: w w w. bund-verlag. de
E-Mail: kontakt@bund-verlag.de
Tel.: +49 69 79 50 10-0
Geschäftsitz: Frankfurt/M.
HR B 29521 AG Frankfurt/M.
DE 811884906
 
Redaktion: Franziska Kowalski
Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix
Geschäftsführer: Jürgen Scholl
Copyright © 2024 Bund-Verlag GmbH
  Newsletter abbestellen
w w w. bund-verlag. de | Tel.: +49 69 79 50 10-0 | E-Mail : kontakt@bund-verlag.de