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EVANGELISCHE KIRCHE IM RHEINLAND
Stabsstelle Kommunikation und Medien
31. Januar 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 

in die Diskussion um den assistierten Suizid ist erneut Bewegung gekommen, seit das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine Regelung des Strafgesetzbuch-Paragraphen 217 außer Kraft setzte. Diese Regelung hatte die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten. Das Verbot ist damit aktuell aufgehoben, über die notwendige Neuregelung ist eine breite Diskussion entstanden.
 

An die aktuelle Diskussionslage knüpft am morgigen Dienstag, 1. Februar 2022, 19 Uhr, die Online-Diskussion „Wenn das Leben zu Ende gehen soll ...“ an, zu der die Evangelische Akademie im Rheinland zusammen mit dem Ausschuss für Öffentliche Verantwortung, dem Theologischen Ausschuss und der Fachgruppe Sozialethik der Evangelischen Kirche im Rheinland einladen.
 

Die Details dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Evangelischen Akademie im Rheinland, die wir Ihnen auf diesem Weg gerne in der Anlage weitergeben.



Mit freundlichen Grüßen

Jens Peter Iven
Kirchenrat 
Pressesprecher | Leitung Stabsstelle Kommunikation und Medien
 

 

 

 

 

Absender:
Evangelische Kirche im Rheinland | Das Landeskirchenamt | Stabsstelle Kommunikation und Medien | verantwortlich: Pressesprecher Jens Peter Iven Hans-Böckler-Straße 7 | 40476 Düsseldorf | Tel: 0211/4562-373 | Fax: 0211/4562-490 | Mobil: 0172/2603373 | www.ekir.de/presse
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