Sehr geehrter Herr Do, Beobachter sprechen von einem Präzedenzfall mit Signalwirkung: Gemeint ist eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zum Abgasskandal. Der Käufer eines gebrauchten VW-Diesels trat vom Kaufvertrag zurück. Das OLG bestätigte, dass der Kfz-Händler das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss - abzüglich eines Nutzungswerts. Es ging auch um die Frage: Wie lang muss die Nachbesserungsfrist sein und welche Folgen hat eine zu kurze Fristsetzung? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |