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PRESSEMITTEILUNG Nr. 19/2024

Presbyteriumswahlen: Beteiligung
steigt leicht auf 10,7 Prozent
Vorläufiges Endergebnis der Wahlen vom vergangenen Sonntag
Düsseldorf (23. Februar 2024). Gut 45.000 Männer und Frauen haben am vergangenen Sonntag bei den Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Stimme abgegeben. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag bei 10,7 Prozent und damit 1,2 Prozentpunkte höher als bei der vorangegangenen Wahl 2020. Mehr als 420.000 Wahlberechtigte waren aufgerufen, die Leitungsgremien ihrer Kirchengemeinden für die nächsten vier Jahre neu zu besetzen.

Die Spannbreite der Wahlbeteiligung in den Gemeinden reichte nach einer heute vorgelegten vorläufigen statistischen Auswertung des Landeskirchenamts von 36,2 Prozent bis 4,9 Prozent. Insgesamt konnten fünf Gemeinden eine Beteiligung von mehr als 30 Prozent erreichen. Den Spitzenwert erzielte die Evangelische Kirchengemeinde Drevenack im Kirchenkreis Wesel. Traditionell liegt die Wahlbeteiligung in eher ländlich geprägten Gebieten höher als in den Großstädten.

Mehrheit der Wählerinnen und Wähler stimmt online ab
Erstmals hatten die Gemeinden in diesem Jahr auch die Möglichkeit, ein Online-Wahlverfahren anzubieten. Allein dieses Angebot erzielte eine Wahlbeteiligung von 6,4 Prozent, wurde also von mehr als der Hälfte der wählenden Gemeindemitglieder genutzt.

Mehr als 5700 Presbyteriumsmitglieder starten in neue Amtszeit
Nicht in allen der 605 rheinischen Gemeinden konnte auch im Sinne einer Auswahl gewählt werden. In rund 80 Prozent der Gemeinden entsprach die Zahl der Kandidierenden den Plätzen im Presbyterium oder lag darunter. In diesen Fällen gelten die Kandidierenden gemäß dem Presbyteriumswahlgesetz als gewählt, wenn der Kreissynodalvorstand den Wahltermin nicht verschiebt. Insgesamt wurden 5749 Presbyteriumsmitglieder erstmals oder wieder gewählt, darunter 640 Mitarbeitende. Die Wahl stand unter dem Motto „Ich steh zur Wahl – Ich geh zur Wahl“.
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Stichwort: Presbyterium
Die Leitung einer Kirchengemeinde heißt in der Evangelischen Kirche im Rheinland Presbyterium. Ihm gehören neben den Pfarrer*innen die gewählten Presbyterinnen und Presbyter an. Diese Amtsbezeichnung leitet sich vom griechischen Wort für „Älteste“ ab. Wählen können alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind; gewählt werden kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist.
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Autor: Ekkehard Rüger, ekkehard.rueger@ekir.de, Telefon 0211 4562-290        
Kontakt: Pressesprecher Dr. Daniel Meier, daniel.meier@ekir.de, Telefon 0211 4562-373

 

 

 

 

Absender:
Evangelische Kirche im Rheinland | Das Landeskirchenamt | Stabsstelle Kommunikation und Medien | verantwortlich: Pressesprecher Dr. Daniel Meier | Hans-Böckler-Straße 7 | 40476 Düsseldorf | Tel: 0211/4562-373 | Fax: 0211/4562-490 | Mobil: 0172/2603373 | www.ekir.de/presse
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