
Zwei parallele Seitenstreifen an einem Sportschuh können nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Das geht aus einem Beschuss des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2016 hervor. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München...