
Das Bundesarbeitsgericht hat eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung trotz fehlender Angaben zum Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses für wirksam erklärt (Az.: 6 AZR 782/14). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:...