Der Deutsche Presserat hat „Bild.de“, die „Rheinische Post“ und die Online-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ für ihre Berichterstattung über den mehrfachen Kindsmord in Solingen gerügt. Alle drei Zeitungen hatten Passagen aus einem WhatsApp-Chat zwischen dem einzigen überlebenden elfjährigen Sohn und dessen zwölfjährigen Freund bzw. einer Freundin veröffentlicht… WEITERLESEN |