Medienmitteilung Bern, 20. März 2020 Native-Advertising: Presserat rügt Tamedia Tamedia tarnt Werbetexte als redaktionelle Beiträge Im Mai letzten Jahres druckten der „Tages-Anzeiger“ und weitere Tamedia-Publikationen eine doppelseitige Swisscom-Werbung ab. Die Imagewerbung für den halbstaatlichen Telekom-Anbieter war gut getarnt und erweckte bei flüchtiger Betrachtung den Anschein, es handle sich um einen redaktionellen Beitrag. Der Konsumentenschutz beschwerte sich deshalb beim Presserat, der nun in seinem Entscheid vom 17. März 2020 deutlich klarstellt, dass solches «Native Advertising» den Codex der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Bevor der Konsumentenschutz beim Presserat Beschwerde einreichte, forderte er Pietro Supino in einem offenen Brief dazu auf, Werbetexte in den Publikationen des Tamedia-Konzerns Werbung, statt zu verschleiern, klar von redaktionellem Inhalt abzugrenzen. Der Tamedia-Chef sah jedoch in seinem Antwortschreiben hierfür keine Notwendigkeit, was den Konsumentenschutz schliesslich zu seiner Beschwerde bewog. Am 17. März 2020 stellt nun der Presserat in seiner Stellungnahme fest, dass Tamedia mit der genannten Doppelseite die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" verletzt. Mit solcher Werbung führe der Tagesanzeiger die Leserinnen und Leser "in die Irre" und verletze deshalb den Journalisten-Codex. Der Presserat verurteilt die Verschleierung von Werbung durch die «Commercial Publishing»-Abteilung von Tamedia mit deutlichen Worten: "Die Mitarbeitenden der Tamedia-Redaktionen betreiben oft einen aufklärerischen, qualitativ guten und der Wahrheit verpflichteten Journalismus. Umso mehr verstört die plumpe Verschleierungstaktik in Bezug auf das so genannte "Native Advertising", das kommerzielle Botschaften unverfroren in journalistischem Gewand neben die Arbeiten der Tamedia-Journalistinnen und -Journalisten stellt und diese so kontaminiert." Sara Stalder, Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin: «Der finanzielle Druck, unter welchem die Medien stehen, entbindet sie nicht von der Verantwortung, die Glaubwürdigkeit des Journalismus unter allen Umständen zu schützen.» «Die zahlenden Leserinnen und Leser können mit Werbung gut umgehen, so lange sie sich mühelos von redaktionellem Inhalt unterscheiden lässt. Aktive Verschleierung von Werbung ist aber respektlos und gefährlich. Sie gehört mit dem Entscheid des Presserates nun hoffentlich der Vergangenheit an.» Stellungnahme des Presserates Kontakt: Alex von Hettlingen, Leiter Kommunikation Konsumentenschutz: 076 412 02 99 Stiftung für Konsumentenschutz, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 370 24 24, info@konsumentenschutz.ch, https://www.konsumentenschutz.ch IBAN: CH37 0900 0000 3002 4251 3 Background: Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene. Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder. |
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