Prof. Dr. Stephan Madaus:
Bedeutung der Insolvenzordnung
in anderen Rechtsgebieten
 


Sehr geehrter Herr Do,
 
unser assoziiertes Mitglied Herr Prof. Dr. Madaus (Martin Luther University Halle-Wittenberg) hat einen Beitrag über  die Stellung der Insolvenzordnung in anderen Rechtsgebieten publiziert:

Vorrang oder Kollision?
Die Bedeutung anderer Rechtsgebiete in Insolvenzverfahren
 
Die Insolvenzordnung isoliert das Insolvenzverfahren nicht von anderen Rechtsgebieten. Es schafft keinen geschützten Raum. Zwar wird dem Insolvenzverwalter erlaubt, das Schuldnerunternehmen zu leiten und insofern auch als Arbeitgeber zu agieren. Im Übrigen bleibt er den Anforderungen des Arbeits-, Unternehmens- und Gesellschaftsrechts aber unterworfen. So macht etwa § 155 InsO deutlich, dass er die handelsrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten zu erfüllen hat. Die Sonderregeln des Insolvenzrechts bleiben punktueller Natur.

Den Beitrag und die Diskussion über dieses Thema mit Dr. Rainer Eckert (Veranstalter), Marlies RaschkeProf. Dr. Lucas Flöther, Prof. Dr. Madaus und Dr. Stefan Sax finden Sie hier.
 

Beste Grüße

Ihr

Dr. Dieter Körner




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