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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten hohe Resonanz bei zwei vor kurzem ausgelaufenen Bekanntmachungen der Innovationsförderung des BMEL zu den Themen âMobile Schlachtungâ und âAquakulturâ.
In der Bekanntmachung zur âFörderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschlieÃlich der âWeideschlachtungâ im Herkunftsbetriebâ sind bis Fristende eine Vielzahl von Projektideen eingegangen. Mit Hilfe dieser Bekanntmachung unterstützt das BMEL Projekte, die innovative und praxisorientierte Produkte und Verfahren fördern, mit denen der Ausbau der mobilen Schlachtung in Deutschland gelingt. Es sollen wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und regionale, handwerkliche Schlachthöfe geschaffen und der Tierschutz bei der Schlachtung gesteigert werden. Die mobile Schlachtung umfasst dabei sowohl Verfahren der teil- als auch der vollmobilen Schlachtung. Insgesamt sind 18 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von ca. 17,8 Mio. ⬠zu den unterschiedlichsten Themenbereichen eingegangen.
Die eingereichten Projektideen beschäftigen sich mit:
- der Optimierung der Gesamtkonzepte von mobilen Schlachteinheiten für unterschiedliche Nutztiere,
- der Entwicklung von Einzelelementen in mobilen Schlachteinheiten,
- der Ausarbeitung von Vernetzungsstrategien für die einzelnen Akteure,
- dem Ausbau von digitalen Lösungsansätze zur Arbeitserleichterung sowie
- Ansätzen für eine Optimierung in der Vermarktung.
Die zweite Bekanntmachung adressierte Forschungs- und Entwicklungsprojektideen zur âFörderung von Innovationen für eine nachhaltige, klima- und umweltschonende Aquakultur, einschlieÃlich von Algen, vor allem Mikroalgenâ. Hierbei wurden bis zum Fristende der Eingang von 72 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von ca. 73,1 Mio. ⬠verzeichnet.
Die eingereichten Projektideen befassen sich mit:
- der Anpassung und Optimierung von produktions-, umwelt- und tierschutzrelevanter Abläufe,
- Integration von Nährstoffkreisläufen,
- Verfahren zur Unterstützung der Gesunderhaltung der aquatischen Organismen sowie
- der Förderung des Domestikationsprozesses bei neuen Aquakulturarten.
Mittels des Forschungsaufrufs soll die Erhaltung, Stabilisierung und der Ausbau der vorhandenen Aquakulturkapazitäten in Anlehnung an den Nationalen Strategieplan Aquakultur für Deutschland gefördert werden.
Alle Skizzen befinden sich derzeit in der fachlichen Prüfung, welche durch den PT BLE durchgeführt wird. Mit Hilfe ausgewiesener Fachexperten findet eine Beurteilung und Einstufung statt. Nach der Förderentscheidung durch das BMEL erfolgt im nächsten Schritt die Antragsaufforderung und -prüfung mit dem Ziel, die ausgewählten Projekte im Jahr 2024 erfolgreich zu starten.
Ziel des Programmes zur Innovationsförderung ist die Entwicklung innovativer und international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erleichtern.
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Mit freundlichen GrüÃen
Projektträger Innovationsförderung
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Präsident: Dr. Hanns-Christoph Eiden
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