Ab 1. Oktober 2022 werden nur noch QR-Rechnungen verarbeitet. Die alten Einzahlungsscheine sind nicht mehr gültig. Was Sie beachten müssen.
QR-Rechnung: Vorsicht bei Daueraufträgen! |
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| | Ab 1. Oktober 2022 werden von den Zahlungsdienstleistern nur noch QR-Rechnungen (siehe Bild oben) akzeptiert. Die roten und orangen Einzahlungsscheine werden per sofort ungültig. Nicht zu vergessen sollten Sie insbesondere Ihre Daueraufträge, die über das alte ESR-Nummern-System erfasst sind. |
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So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen rausgehen: Bezahlen Sie alle Rechnungen mit alten orangen oder roten Einzahlungsscheinen bis spätestens am 30. September. Falls das nicht geht, verlangen Sie vom Händler oder von der Dienstleisterin rechtzeitig eine neue Rechnung mit QR-Zahlschein. Prüfen Sie vor dem 1. Oktober 2022 Ihre Daueraufträge und erfassen Sie sie allenfalls neu. Weitere Informationen und Tipps zum neuen Bezahlsystem finden Sie in unserem Online-Ratgeber: |
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PS. Der Konsumentenschutz setzt sich auch weiterhin für ein gut funktionierendes Zahlungssystem ein. Danke für Ihren Gönnerbeitrag!
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Dass die Arbeit des Konsumentenschutzes äusserst wirksam ist, illustrieren folgende beiden Beispiele: |
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Werbeanrufe gehen zurück Die unerwünschten Werbeanrufe haben in den letzten sieben Jahren um über 80% abgenommen. Das ist auch dem langjährigen Engagement des Konsumentenschutzes zu verdanken. Zu den Details | |
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Roaming-Horror war einmal Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Konsumentenschutz hat als letzter der drei grossen Anbieter nun auch "Salt" neue Abos lanciert, welche die Kundinnen und Kunden wirksam vor hohen Roaming-Rechnungen schützen. Zu den Details | |
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