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Holocaust-Überlebende mahnt beim Gedenken im Bundestag Posted: 27 Jan 2022 05:36 AM PST Seit Jahrzehnten gedenkt Deutschland am 27. Januar der Opfer der Nationalsozialisten. Erstarrt die Erinnerungskultur? Die Überlebende Inge Auerbacher ruft ins Gedächtnis, dass das Grauen nie vergeht. Ruhig und gefasst erzählte Inge Auerbacher noch einmal ihre Geschichte. „Ich bin ein jüdisches Mädel aus dem badischen Dorf Kippenheim“, sagte die 87-jährige Holocaust-Überlebende am Donnerstag unter der Kuppel des Reichstagsgebäudes. Auch nach Jahrzehnten in ihrer neuen Heimat New York hat Auerbacher einen freundlichen badischen Akzent, sie spricht von Versöhnung und gegen den Hass. Aber ihr Blick zurück nach Kippenheim ist erschütternd. „Ich war das letzte jüdische Kind, das dort geboren wurde.“ Der Bundestag erinnerte zum Holocaust-Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus, die Spitzen des Staates waren versammelt. 77 Jahre nach der Befreiung des NS-Vernichtungslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 wird inzwischen viel debattiert über die richtige Erinnerungskultur – der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, warnte gerade erst vor einer Erstarrung in „Formeln und Ritualen“. Auerbachers Rede aber hatte nichts Formelhaftes. Sie sprach von einem Grauen, das nicht vergeht. Ihre Freundin sah sie nie wiederNur 25 Minuten reichten der alten Dame, ihren unfassbaren Lebensweg zu schildern. Der unfreiwillige Umzug aus Kippenheim zu ihren Großeltern, die Zwangsarbeit der Eltern, der elend lange Weg zur einzigen jüdischen Schule in Stuttgart, die Verhöhnung durch den gelben Judenstern. 1942 wurde die Familie ins Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, wo sie zusammengepfercht mit Tausenden anderen, mit Ratten und Ungeziefer, mit Krankheiten und Hunger lebte. „Die wichtigsten Wörter waren für uns Brot, Kartoffeln und Suppe. Das ganze Leben drehte sich um Essen.“ Als eines Tages ihre Spielgefährtin Ruth mit ihren Eltern weiter gebracht wurde nach Auschwitz, schworen sich die beiden Mädchen, sich später einmal gegenseitig zu besuchen. „Liebe Ruth, ich bin hier in Berlin, um dich zu besuchen“, rief Inge Auerbacher im Bundestag, den Tränen nah. Doch Ruth wurde ermordet in einer der Gaskammern in Auschwitz. „Sie erlebte noch nicht einmal ihren zehnten Geburtstag.“ Die Familie Auerbacher hingegen wurde 1945 in Theresienstadt von der Roten Armee befreit. 1946 wanderte sie aus nach New York, wo Inge Auerbacher jahrelang mit Krankheiten als Folge des Lagers kämpfte. Auch die ließ sie schließlich hinter sich. Sie ging doch noch zur Schule, studierte und arbeitete jahrzehntelang als Chemikerin. „Leider ist dieser Krebs wieder erwacht“Nur eine politische Botschaft verband die Holocaust-Überlebende mit ihrer Geschichte: den Einsatz gegen Hass und Antisemitismus. „Leider ist dieser Krebs wieder erwacht, und Judenhass ist in vielen Ländern der Welt, auch in Deutschland, wieder alltäglich“, sagte Auerbacher. „Diese Krankheit muss so schnell wie möglich geheilt werden.“ Viele ihrer Zuhörer im Bundestag wissen, dass dies ein wunder Punkt ist in dieser Zeit. Gelbe Sterne bei Corona-Demonstrationen, Verschwörungserzählungen in der Pandemie, alltägliche Anfeindungen gegen jüdische Deutsche. „Der Antisemitismus ist mitten unter uns“, warnte auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in der Gedenkstunde. „Erinnern und Gedenken machen nicht immun gegen Antisemitismus.“ Vielmehr seien Freiheit und Demokratie auf engagierte Bürger angewiesen. Den Gedanken griff der israelische Parlamentspräsident Mickey Levy auf, der auf den historischen Ort im Reichstagsgebäude einging. Hier könne man eine Ahnung davon bekommen, wie Menschen Demokratie ausnutzen könnten, um sie zu überwinden, sagte Levy. Dem Sprecher der Knesset versagt die Stimme„Dies ist der Ort, wo die Menschheit die Grenzen des Bösen gedehnt hat, ein Ort, wo Werteverlust einen demokratischen Rahmen in eine rassistische und diskriminierende Tyrannei verwandelt hat“, sagte Levy. „Und nun erfahren wir hier, in den Mauern dieses Hauses – stummer Zeuge aus Stahl und Stein – wieder die Zerbrechlichkeit der Demokratie, und wir werden wieder an die Pflicht erinnert, sie zu schützen.“ Levy sprach von den Wunden der Vergangenheit, vom historischen Trauma und von den Brücken, die Israel und Deutschland geschlagen haben, um es zu überwinden – und von der schweren Aufgabe des Erinnerns an die Nazi-Verbrechen, die jede Generation aufs Neue schultern müsse. Als Levy am Ende seiner Rede das jüdische Totengebet rezitierte, kamen ihm die Tränen und er konnte nicht weitersprechen. Die Abgeordneten spendeten minutenlang Applaus. (dpa/lby) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Forschernachmittag im Porzellanikon Selb Posted: 27 Jan 2022 05:18 AM PST „Volldampf voraus! Experimentieren mit Dampf“ – das ist der Titel des Forschernachmittags am Sonntag (30.01.) im Porzellanikon in Selb im Landkreis Wunsiedel. Was steckt hinter dem zischenden Dampf, den stampfenden Kolben und den drehenden Rädern? Diese und andere Fragen können kleine und große Forscherinnen und Forscher ab 14 Uhr 30 selbst lösen. Und um das Ganze richtig anschaulich zu machen, wirft das Museumsteam die gute gepflegte Fabrikdampfmaschine an. Der Forschernachmittag dauert ca. 2 ½ Stunden und ist geeignet für Kinder ab 6 Jahren. Die Materialkosten betragen 3,– Euro; Erwachsene zahlen zusätzlich 1,– Euro Sonntagseintritt. Eine Anmeldung ist unter besuchercenter@porzellanikon.org oder Tel. +49 9287-918000 notwendig. Weitere Infos unter www.porzellanikon.org. Es gilt die 2G-Plus-Regelung. Corona-Schnelltests sind an der Museumskasse gegen eine Gebühr von 4,50 Euro möglich. Von der Regelung ausgenommen sind:
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Internationale Militärübung mit Tausenden Soldaten Posted: 27 Jan 2022 05:00 AM PST Im Rahmen einer regelmäßig durchgeführten Übung trainieren Militärkräfte aus mehr als zehn Ländern derzeit auf einem Übungsgelände beim oberpfälzischen Hohenfels (Landkreis Neumarkt) für den Ernstfall. Mehr als 6000 Soldatinnen und Soldaten seien bei der Übung „Allied Spirit 2022“ im Einsatz – darunter gut 1500 aus Deutschland, sagte ein Sprecher der 1. Panzerdivision der Bundeswehr am Donnerstag, die bei der Übung eine leitende Rolle einnimmt. Beteiligt seien darüber hinaus unter anderem die USA, Großbritannien, Italien, Polen, Lettland und Niederlande. Die Übung „Allied Spirit“ findet demnach regelmäßig statt – mit dem derzeitigen Ukraine-Konflikt hat sie laut Bundeswehr jedoch nichts zu tun. „Deutlich nein“, betonte der Sprecher der 1. Panzerdivision. Mit den Planungen zur diesjährigen Ausgabe sei bereits vor gut zwei Jahren begonnen worden. Auf dem US-amerikanisch geführten Übungsgelände werden laut Bundeswehr-Mitteilung Großverbände von NATO-Kräften und multinationalen Partnern ausgebildet, um sie für Landoperationen überall auf der Welt einsetzbar zu machen. Die Übung geht noch bis Anfang Februar. (dpa/lby) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
Mit Pseudonym auf Facebook? Für Altfälle rechtens Posted: 27 Jan 2022 04:46 AM PST Nutzer und Nutzerinnen sozialer Netzwerke wie Facebook durften sich dort vor Jahren Pseudonyme für ihre Accounts zulegen. Die sogenannte Klarnamenpflicht zur Verwendung des richtigen Namens sei für Altfälle unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Hintergrund für die zeitliche Unterscheidung ist eine Gesetzesänderung. Ein Kläger und eine Klägerin bekamen mit dem Urteil in letzter Instanz Recht, nachdem zuvor am Oberlandesgericht München noch Facebook gesiegt hatte. Die obersten Zivilrichter Deutschlands erachten es als ausreichend, dass sich Menschen mit ihrem Klarnamen registrieren. Der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann, sprach von einem Innenverhältnis. Im Außenverhältnis – also zum Beispiel beim Posten von Beiträgen, Kommentieren oder beim Beitreten zu Gruppen auf dem Portal – sei es Facebook zumutbar, dass das unter Pseudonym geschehe. Accounts gesperrtDas Netzwerk hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau 2018 gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Das Oberlandesgericht München, das zuletzt über die Klagen geurteilt hatte, hatte Facebook Recht gegeben. Hintergrund der unterschiedlichen Sichtweisen ist eine neue Rechtslage: Das deutsche Telemediengesetz verpflichtete Anbieter, die Nutzung ihrer Dienste „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“. Das alte EU-Recht stand dem nicht entgegen. Doch seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung), das ausdrücklich keine solche Bestimmung enthält. Das Münchner Oberlandesgericht hatte argumentiert, Deutschland habe damals auf europäischer Ebene vergeblich versucht, ein Recht auf pseudonyme Nutzung in die EU-Verordnung hinein zu verhandeln. Der deutsche Paragraf sei nun im Sinne des Unionsrechts auszulegen. Die BGH-Richter haben die Fälle nun aber nach alter Rechtslage entschieden, weil die Konten vor Inkrafttreten der neuen EU-Regeln angelegt worden waren. „Daher ist die unmittelbare Reichweite unserer Entscheidung auf Altfälle begrenzt“, sagte Richter Herrmann. Wie künftig unter den neuen rechtlichen Voraussetzungen entschieden wird, bleibt abzuwarten. Unter Umständen muss sich auch mal der Europäische Gerichtshof übergeordnet mit der Thematik befassen. Klarnamen gegen Hass im NetzEine Sprecherin des Facebook-Mutterkonzerns Meta teilte nach der Verkündung mit: „Wir nehmen die heutige Entscheidung zur Kenntnis, die ausdrücklich auf einer überholten Rechtslage basiert.“ Facebook sei eine Plattform, auf der sich Menschen mit ihrem echten Namen miteinander verbinden und austauschen können. „Die Nutzung von echten Namen trägt zur Authentizität auf der Plattform bei.“ In den aktuellen Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es unter anderem, Nutzerinnen und Nutzer sollten hier denselben Namen verwenden, den sie auch im täglichen Leben gebrauchen. Die Regel soll die Hemmschwelle für Hassrede und Mobbing erhöhen. „Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden.“ Nun sind beleidigende oder diskriminierende Äußerungen im Netz kein Kavaliersdelikt und nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie wieder vermehrt in der Kritik. Dennoch sagte Christof Stein, Pressesprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Deutschen Presse-Agentur: „Anonymität im Netz ist ein hohes Gut, das man nicht so leicht opfern sollte.“ Sie stehe auch nicht dem Kampf gegen Hass, Hetze und Mobbing entgegen. Zum einen könne man auch bei Pseudonymen die Menschen dahinter finden. Zum anderen kämen derartige Aussagen von vielen Accounts, die überhaupt nicht anonym sind. „Das sind keine Fragen von Anonymität und Datenschutz, sondern von mehr Strafverfolgung.“ (dpa) This posting includes an audio/video/photo media file: Download Now |
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