Berlin, 10. Januar 2022. Menschen mit einer Demenz können vielfältige Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie Hilfe im Alltag benötigen. Viele scheuen sich jedoch, einen Antrag zu stellen. Sie sind unsicher, ob bereits ein Anspruch besteht, und haben keinen Überblick über die verschiedenen Angebote. Der „Leitfaden zur Pflegeversicherung“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) gibt hier Informationen und Hilfestellungen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind mittlerweile sehr breit gefächert. Sie reichen von Unterstützung im Haushalt über Betreuungsangebote, Hilfe bei der Körperpflege, Vertretung bei Urlaub der Pflegeperson bis hin zu Leistungen für die Versorgung in einer Demenz-WG oder im Pflegeheim. Dabei können verschiedene Leistungen flexibel je nach Bedarf verwendet werden. Betroffene und Angehörige benötigen gut verständliche Informationen, um die teilweise sehr komplizierten Regelungen zu durchschauen. Hier bietet der soeben in 18. Auflage erschienene Leitfaden zur Pflegeversicherung der DAlzG Hilfestellung. Er informiert über die seit 1. Januar 2022 geltenden neuen Regelungen und Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Außerdem erklärt er die Antragstellung, die Abläufe bei der Begutachtung zum Pflegegrad, die Möglichkeiten eines Widerspruchs sowie die verschiedenen Leistungen, die die Pflegeversicherung zur Verfügung stellt. Dabei liegt das Augenmerk auf den Besonderheiten, die bei Menschen mit einer Demenz in diesem Zusammenhang zu beachten sind.
Günther Schwarz, Leiter der Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart, und Susanna Saxl-Reisen, Mitarbeiterin der DAlzG, haben den Ratgeber auch für die 18. Auflage überarbeitet. Er enthält im Anhang neben den wichtigsten Auszügen aus den Gesetzestexten auch Vorlagen für ein ärztliches Attest, ein Widerspruchsschreiben, eine Vorlage für einen Selbsteinschätzungsbogen sowie eine Berechnungstabelle zur Bestimmung des Pflegegrads.