seit dem ersten Januar 2022 gilt das neue Gewährleistungsrecht. Hierin wird die Beweislastumkehr von bisher sechs auf zwölf Monate ausgedehnt. Das gilt auch für den Handel mit Gebrauchtwagen. Denn diese Verlängerung des Zeitraums hat weitreichende Konsequenzen. Wann? Am 3. Februar 2022 von 13.00 bis 14.00 Uhr
Wo? Online
Wer? Maximilian Appelt, Rechtsanwalt, Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner |
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Diese Themen erwarten Sie: |
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- Änderungen in der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Sachmangelbegriff, Beweislast, Verjährung, etc.)
- Vorvertragliche Informationspflichten – was ist das?
- Digitale Produkte, Waren mit digitalen Elementen – das gab es im deutschen Kaufrecht bisher nicht
- Ausblick
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Sagen Sie uns gerne schon im Vorfeld, was Sie aktuell am meisten bewegt. Senden Sie uns gerne Ihre Fragen per Mail, wir beantworten diese dann live im Webinar (anonym). |
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digital am 3. Februar 2022, 13.00 bis ca. 14.00 Uhr |
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