Interview Die Gewerkschaft ver.di kritisiert das Auslaufen der Corona-Schutzverordnung. Der Gewerkschaftsvorsitzende Frank Werneke sagte am Mittwoch im rbb24 Inforadio, dass Corona nicht vorbei sei. Masken, Abstand und regelmäßiges Testen hätten uns gut durch die Pandemie gebracht. Mit dem Wegfall der Arbeitsschutzverordnung gebe es praktisch überhaupt keine Rechtsgrundlage mehr, bei steigenden Infektionszahlen zu reagieren. Dass Beschäftigte keinen Anspruch mehr auf kostenlose Masken und Tests haben, bemängelt der ver.di-Vorsitzende. „Das sehe ich überhaupt gar nicht positiv. Ich weiß nicht, ob mit dem, was jetzt alles aufgehoben wird, wir wirklich gut gewappnet sind für den nächsten Herbst.“ Werneke sprach sich dafür aus, den Basisschutz fortzusetzen. „Aus meiner Sicht sollte nicht erst im Spätsommer, sondern schon jetzt sichergestellt sein, dass die Beschäftigen Recht auf Masken und Tests haben, soweit sie das wollen“, so Werneke im rbb24 Inforadio. Der Gewerkschafter hält es nicht für ausreichend, allein auf Eigenverantwortung zu setzen. Als Beispiel nannte er den Handel, wo das Tragen der Masken bei Kunden deutlich nachgelassen habe. Gerade mit Blick auf die Zeit nach dem Sommer verlangt Werneke Rechtssicherheit. „Dann muss rechtzeitig eine Grundlage dafür geschaffen werden, dass in Abstimmung von Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten, da wo das angemessen ist, auch wieder eine Maskenpflicht dargestellt werden kann. Dafür gibt es momentan keine Rechtsgrundlage.“ Da zu Himmelfahrt am 26.05. die Corona-Schutzverordnung ausläuft, enden nicht nur die Maskenpflicht und Abstandsregeln in Unternehmen. Sie müssen dann auch kein Home Office mehr anbieten. Werneke kritisierte in dem Zusammenhang, dass es im Bereich des mobilen Arbeitens keine ausreichende Rechtssicherheit gibt. „Es ist so, dass die Beschäftigten derzeit keine Möglichkeit haben, […] mit ihren Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen“, so Frank Werneke. Der ver.di-Vorsitzende hat sich deshalb für eine Erörterungspflicht ausgesprochen, damit sich Arbeitgeber mit den Wünschen der Beschäftigten auseinandersetzen müssen. Es müsse aber auch sichergestellt sein, dass Beschäftigten ein Büroplatz vorgehalten wird. „Das heißt sowohl die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, als aber auch ein Schutz davor, ins mobile Arbeiten abgedrängt zu werden, obwohl zu Hause überhaupt gar kein adäquater Arbeitsplatz vorhanden ist, weil die Arbeitgeberseite versucht, Bürokosten zu sparen.“
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