Nachrichten für das Handwerk und Know-how für Unternehmer
Newsletter vom 02.02.2022 | |
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Energieeffizientes Bauen | | Jetzt doch KfW-Hilfen für Energiesparhäuser | | Kehrtwende bei der KfW-Förderung für Energiesparhäuser: Alle bis zum 24. Januar eingereichten Anträge sollen wie bisher gefördert werden. Der Bund stellt weiteres Geld zur Verfügung. Von Karin Birk
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Erste Hilfe im Betrieb und auf der Straße | | Verbandkasten: Das gehört 2022 hinein | | Schon seit November 2021 gelten neue Regeln für den Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb. Nun wurden auch die Bestimmungen für den Kfz-Verbandkasten verändert. Unternehmer müssen nachrüsten. Von Annabel Aulehla
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| Ihr Notfallkoffer für schwierige Situationen mit Kunden | | Das neue Live-Tutorial mit Service-Expertin Umberta Andrea Simonis & Praxistrainer und Schauspieler Stefan Grassmann. Für handwerkliche Mitarbeiter, Innendienst und Führungskräfte im Kundenkontakt! Erlernen Sie über anschauliche Praxisübungen herausfordernde Kunden und knifflige Situationen zu meistern, professionell und lösungsfähig zu bleiben.
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Gestiegene Energiekosten | | Azubis und Meisterschüler sollen Heizkostenzuschuss bekommen | | Wegen der hohen Energiepreise droht vielen im Sommer eine kräftige Nachzahlung. Nicht alle können das einfach wegstecken, meint die Bundesregierung – und greift mit einem Heizkostenzuschuss unter die Arme. Einige Auszubildende und Meisterschüler könnten davon profitieren.
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| Themenschwerpunkt: Steuertipps | |
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| Von der EÜR zur Bilanz | | | Bilanzierungspflicht: Wie Sie den Übergangsgewinn ermitteln | | Hat das Finanzamt einen Selbstständigen dazu aufgefordert, ab dem 1. Januar 2022 von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung zu wechseln, hat das mehrere steuerliche Auswirkungen. So muss neben der erstmaligen Bilanzierung auch ein Übergangsgewinn oder ein Übergangsverlust steuerlich berücksichtigt werden. Von Bernhard Köstler
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Steuern sparen | | Homeoffice-Pauschale: Das können Sie absetzen | | Arbeitnehmer und Unternehmer dürfen für die Steuerjahre 2021 und 2022 auch weiterhin Arbeit zu Hause als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen. Antworten auf wichtige Fragen zur Homeoffice-Pauschale. Von Bernhard Köstler
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| HANDWERKERFRAGE DES TAGES | |
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Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 86825 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de/datenschutz Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: Holzmann Verlag GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Alexander Holzmann, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +49 8247 354-01 E-Mail: info@holzmann-medien.de
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