Reform der Limbach-Kommission: Parlamente ausgehebelt – Bayern schweigt Rosenthal (SPD): „Transparenz schafft man nicht durch geheime Verhandlungen im Hinterzimmer.“ Wie das bayerische Kultusministerium auf Anfrage des Würzburger SPD-Landtagsabgeordneten Georg Rosenthal mitteilt, nimmt kein Vertreter des Freistaats an den Beratungen zur Reform der Limbach-Kommission teil. Die beratende Kommission erstellt Empfehlungen für eine gerechte Lösung bei Streitfällen um NS-Raubkunst. Ziel der Neuregelung ist es eigentlich, die Arbeit der Kommission transparenter zu gestalten und den Opfern der NS-Herrschaft Gehör zu verschaffen. Das teilte die Kulturstaatsministerin Grütters im August mit. Seitdem weigert sie sich, ebenso wie das bayerische Kultusministerium, die Reformpläne bekannt zu geben, geschweige denn die Abgeordneten des Bundestags oder der Landtage an der Diskussion zu beteiligen. „Es ist grotesk. Damit die Kommission endlich transparenter arbeiten soll, werden die Parlamente übergangen und geheim in den Hinterzimmern verhandelt“, ärgert sich Kulturpolitiker Rosenthal und ergänzt: „Als Vertreter des Volkes ist es unsere Aufgabe, die Verhandlungen zu kontrollieren und nicht das Ergebnis im Nachhinein hinzunehmen. Deshalb fordere ich Staatsministerin Grütters genauso wie Staatsminister Spaenle auf, ihre Pläne endlich offenzulegen!“ Noch im Oktober betonte Minister Spaenle im Bayerischen Landtag die große Verantwortung des Freistaats bei der Provenienzforschung. Zuvor berichtete die Süddeutsche Zeitung, bayerische Museen gingen „bis heute mit Raubkunst um, als sei sie ihr Eigentum. Sie erschweren damit Restitution oder verhindern sie ganz.“ Nun überlässt es Bayern anderen, über die Reform des wichtigsten Gremiums bei Fragen der Opferentschädigung zu entscheiden. „Die Verantwortung Bayerns darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Der Landtag muss beteiligt werden, wenn es um die Entschädigung der Opfer und ihrer Nachkommen geht“, drängt Rosenthal. Die beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 gemeinsam von Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Sie kann bei Differenzen über die Rückgabe von Kulturgütern angerufen werden, die im Dritten Reich ihren Eigentümern, insbesondere verfolgten jüdischen Bürgern, entzogen wurden und sich heute in Museen, Bibliotheken oder Archiven befinden. Oft wird sie nach der ersten Vorsitzenden der Kommission und früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, als Limbach-Kommission bezeichnet. |