Erfahren Sie, was Sie bei der Reisekostenabrechnung beachten müssen
|
Sehr geehrter Herr Do, wer geschäftlich reist, kann die Kosten, die ihm dabei entstehen, als Betriebsausgaben ansetzen. Das Finanzamt akzeptiert die Reisekostenabrechnung allerdings nur, wenn alles korrekt festgehalten und angegeben wurden. Lesen Sie hier, wie Unternehmer ihre Reisekosten am besten erfassen. Profitieren Sie von unserer Online-Schulung am 7. August und erfahren Sie direkt vom Experten, was bei der Reisekostenabrechnung unbedingt zu beachten ist. Holen Sie sich umfassende Unterstützung von Lexware reisekosten. Damit rechnen Sie In- und Auslandsreisen einfach ab, führen ein Fahrtenbuch und sparen Steuern. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
| |
| | | | | |
Wie kann ich als Unternehmer meine Reisekosten erfassenAuf Reisen lassen sich Steuern sparen. Wenn Sie geschäftlich unterwegs sind, können Sie die Kosten für Übernachtung, Fahrten, Verpflegung und anderes als Betriebsausgaben ansetzen. Wie Sie die Informationen zu Ihren Reisekosten und die Belege korrekt erfassen und ablegen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
| |
| |
| | | | | |
Online-Schulung: Reisekosten – schnell, effektiv und steuerlich korrekt abrechnen (07.08.)Die korrekte Reise- und Fahrtkostenabrechnung bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? In dieser Online-Schulung vermitteln wir Ihnen alle Grundkenntnisse, die Sie für eine fehlerfreie Abrechnung benötigen: Sie erfahren, wie Fahrtkosten, Bewirtungskosten und Verpflegungsmehraufwand abgerechnet werdenSie können eintägige und mehrtägige Reisen korrekt buchenSie wissen, welche Reisenebenkosten Sie dem Arbeitnehmer steuerfrei erstatten dürfen und welche nicht
| |
| |
| | | | | |
Lexware reisekostenMit der Software Lexware reisekosten rechnen Sie Reise- und Bewirtungskosten mühelos ab. In nur drei Schritten ist die Abrechnung fertig: Sie legen den Reisenden an, geben Ihre Reisedaten ein und erfassen die Reisebelege im Nu. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
| |
| |
|
Impressum
Die Redaktion erreichen Sie unter: redaktion@lexware.de Redaktion: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Lexware Online-Redaktion Munzinger Straße 9 79111 Freiburg Unsere Adresse im Internet: w w w. lexware. de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua
|
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert, Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann, Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStV: Andreas Lehr (Anschrift oben) Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835
|
| |
>> Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden | |
|
|