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Sehr geehrter Herr Do,
als 2015 für Mietwohnungen das Bestellerprinzip eingeführt wurde, war die Unsicherheit in der Branche groß. Wie würde sich das Geschäft entwickeln? – Es entwickelte sich trotz des Bestellerprinzips prächtig, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes jetzt zeigen. Mehr zur wirtschaftlichen Lage bei den Maklern und Hausverwaltern finden Sie in unserer ersten News.
 
Beim Immobilienkauf scheint das Bestellerprinzip gar nicht erst zum Zuge zu kommen: Im aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministerium zu dem Thema teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten. Was er darüber hinaus für die Deckelung der Courtage vorsieht, lesen Sie in unserer zweiten Meldung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihre Redaktion "Immobilienwirtschaft"
 
 
Makler und Verwalter machen Rekordgeschäfte
Mehrfamilienhaus Modell mit angehäuften Euro-Münzen davorDeutsche Makler und Verwalter haben in den vergangenen Jahren dank steigender Preise und Mieten bei Wohnimmobilien immer besser verdient, teilt das Statistische Bundesamt mit. Das Jahr 2017 glänzte mit Rekordumsätzen – trotz "Bestellerprinzip". Beim Personal stockte die gesamte Branche kräftig auf.
 
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Maklerrecht: Bestellerprinzip und Deckelung der Courtage vorerst vom Tisch
Schlüsselanhänger an Haus und Hand unterzeichnet KaufvertragDer alte Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sah das Bestellerprinzip für den Immobilienkauf vor: Wer den Makler beauftragt, soll die Kosten alleine tragen. Im aktuellen Entwurf soll die Provision geteilt werden. Auch die Deckelung der Courtage auf zwei Prozent scheint vom Tisch.
 
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Klimakabinett: CO2-Preis und Steuervorteil für energetische Sanierung im Paket
Klima-Streik am 30.9.2019 FreiburgDas Klimakabinett der Bundesregierung hat Eckpunkte für die Klimapolitik bis 2030 beschlossen. Viele Fragen sind noch offen. Sicher ist, dass Ölheizungen ab 2026 verboten werden und 2021 ein CO2-Preis für Wohngebäude kommt. Für energetische Sanierungsmaßnahmen soll es Steuervorteile geben.
 
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Kabinettsbeschluss: In Mietspiegel sollen künftig sechs statt vier Jahre einfließen
München StadtansichtDer Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel soll von vier auf sechs Jahre verlängert werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.
 
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Immobilienwirtschaft stockt Budgets für Digitalisierung massiv auf
Data AnalyticsFast jede vierte Immobilienfirma gibt heute mehr als fünf Prozent des Jahresumsatzes für die Digitalisierung aus. 2018 waren es nur 15 Prozent der Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von ZIA und EY Real Estate. In Datenanalyse sehen Firmen großes Potenzial – am Know-how aber hapert es.
 
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BGHKein Anspruch auf Baumfällen, wenn Grenzabstand eingehalten ist
Birkenstaemme im HerbstEin Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, Bäume wegen Laubfalls, Pollenflug und anderer natürlicher Immissionen zu fällen, wenn die Bäume den landesrechtlichen Grenzabstand einhalten.
 
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