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Aufstockende Bürgergeld-Leistungen: Anspruch und Berechnung

Viele Arbeitnehmer/innen verdienen nicht genug, um das Existenzminimum zu sichern. Wer in Deutschland trotz Arbeit nicht genug Geld hat, um alle Ausgaben zu decken, kann unter bestimmten Voraussetzungen aufstockende Bürgergeld-Leistungen beantragen. Die ergänzenden Leistungen müssen beim Jobcenter beantragt werden.

 

Besser nicht vom Jobcenter rechtsberaten lassen

Die Sozialleistungsträger, also auch die Jobcenter, müssen umfassend über alle Leistungsansprüche beraten. Denn das Sozialrecht schreibt den Sozialleistungsträgern besondere Beratungs- und Betreuungspflichten vor. In der Realität funktioniert das aber oft nicht.

Rente: Neuer Grundrentenfreibetrag im Bürgergeld

Wer vor Eintritt der Rente mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit gesammelt hat, bekommen einen hohen Freibetrag auf seine Rente. Das gilt nicht nur für Altersrentner sondern auch Erwerbsminderungs-, Witwen- und Waisenrentenbezieher.

Wenn Bürgergeld-Bezieher Schulden und Erinnerungsstücke erben

Häufig haben Bürgergeld-Beziehende Schulden. Wenn sie versterben, vererben sie diese an ihre Nachkommen – viele haben davor Angst. Wir erklären, was zutun ist.

 

 

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Bürgergeld-Beziehern kann Mehrbedarf für Gastherme zustehen

Wer Bürgergeld Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann einen Mehrbedarf für den Betrieb einer in der Wohnung/Haus befindlichen Gastherme beim Jobcenter beantragen. Der Mehrbedarf gilt dann, wenn die Gastherme nicht nur für die Heizung verwendet wird, sondern auch für die dezentralen Warmwasserversorgung. Das hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 1/21 R) geurteilt.

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Bürgergeld: Bundesagentur für Arbeit auf Herausgabe interner Materialen verklagt

Ein Soester verlangt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Herausgabe interner Schulungsmaterialen zum Thema Sanktionen gegen Hartz IV Leistungsbeziehende (heutiges Bürgergeld). Doch die Bundesbehörde sträubt sich. Nun soll das Verwaltungsgericht entscheiden.





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Faktisch keine Renten-Erhöhung für rund 650.000 Rentner

Nun ist es offiziell: Das Bundeskabinett hat die geplante Rentenerhöhung zum 1. Juli 2023 beschlossen. Ausgenommen sind 647.515 Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich zur Rente Grundsicherung beziehen müssen.

 


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