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| Lieber Herr Do, mit jeder Rentenerhöhung steigt der Anteil der Rentner, die ihre Rente mit dem Fiskus teilen müssen. Der Grund: Der steuerfreie Rentenanteil bleibt das ganze Rentnerleben lang gleich hoch, sodass jede Rentenerhöhung komplett steuerpflichtig ist. Lesen Sie zu Auswirkungen unsere erste Nachricht. Erfolgserlebnis statt lästige Pflicht: Schnell und leicht gelingt die Steuererklärung für alle Einkunftsarten mit der mehrfach ausgezeichneten und millionenfach bewährten SteuerSparErklärung. Zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben zählen beim Basistarif lediglich die Beiträge abzüglich etwaiger Rückvergütungen (siehe unsere dritte Nachricht). Unter besonderen Umständen, die in Nachricht vier geschildert werden, muss die Krankenkasse die Kosten für eine Fußpflege übernehmen. Wer eine Betriebsrente aus dem Versorgungswerk der Presse erhält, braucht für diese keine Beiträge an die Krankenkasse abzuführen (mehr dazu in Nachricht fünf).
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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