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PRESSEMITTEILUNG Nr. 21/2020

Rheinische Kirche bekräftigt Forderung nach einer Kindergrundsicherung
Landessynode beschließt bundespolitischen Einsatz für neue Regelung
Bad Neuenahr (15. Januar 2020). Die Evangelische Kirche im Rheinland hat auf der Landessynode in Bad Neuenahr ihre Forderung nach einer Kindergrundsicherung bekräftigt. Die Abgeordneten des leitenden Gremiums der zweitgrößten Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland haben einer entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt. An die Stelle der Förderung von Kindern über das Steuerrecht beziehungsweise über verschiedene Sozialleistungen soll eine Kindergrundsicherung als eine Leistung mit niedrigschwelligem Zugang treten.

Kirchenleitung will sich in politischen Diskurs einbringen
Die Evangelische Kirche im Rheinland sieht trotz jahrelanger öffentlicher Diskussionen keine Verbesserung der Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland. Deshalb ist Kinderarmut für die rheinische Kirche auch ein Handlungs- und kein Analyseproblem. Damit sich die Situation ändert, macht es sich die Kirchenleitung zur Aufgabe, die Forderung nach einer Kindergrundsicherung in den bundespolitischen Diskurs einzubringen. Gemeinden, Kirchenkreise und diakonische Einrichtungen sollen zudem vor Ort ihren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten und sich in politischen Gremien auf kommunaler Ebene entsprechend einsetzen.

Wohlergehen jedes Kindes gleichgewichtig
Für die Evangelische Kirche im Rheinland ist dabei das Wohlergehen jedes Kindes gleichgewichtig, unabhängig vom Rechts- und Aufenthaltsstatus oder den Familienformen, in denen es aufwächst. Für eine gute Entwicklung in unserer Gesellschaft ist für die rheinische Kirche neben förderlichen Infrastrukturangeboten auch eine materielle Absicherung in der Familie unabdingbar.

Wissenschaftliche Bestandsaufnahme bestätigt Notwendigkeit
Bestätigt in ihrem Ansinnen sieht sich die rheinische Kirche durch die von ihr beauftragte und von Dr. Irene Becker erstellte wissenschaftliche Analyse „Kinderarmut in Deutschland – Bestandsaufnahme und Möglichkeiten der Gegensteuerung“. Darin resümiert die Wirtschaftswissenschaftlerin: „Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland wird seit Jahrzehnten von vielen Seiten beklagt. Die Reihe der Problembeschreibungen ist lang, die der politischen Willensbekundungen ebenfalls – nachhaltige Erfolge von Maßnahmen zur Problembewältigung sind derzeit aber nicht erkennbar.“
 
Kinderarmut hat viele Facetten
Die Armut von Kindern und Jugendlichen umfasst demnach materielle Armut, mangelnde Bildungschancen, gesundheitliche Benachteiligungen und fehlende Teilhabe. In Nordrhein-Westfalen ist die Armutsquote beispielsweise durchweg höher als im Bundesdurchschnitt. 2017 lebten hier fast 19 Prozent der Bevölkerung insgesamt, 29 Prozent der jungen Erwachsenen und 26 Prozent der Minderjährigen unter der Armutsgrenze. Rheinland-Pfalz liegt im Bundesdurschnitt, die Entwicklung im Saarland ist unstet.

Beschlüsse von Jugend- und Landessynode untermauert
Mit der getroffenen Entscheidung bestätigt die Landessynode ihren bereits 2012 gefassten Beschluss, dass es für eine erfolgreichere Bekämpfung von Kinderarmut einen anderen als den derzeitigen Politikansatz braucht. Zudem setzt sie den Beschluss der Jugendsynode 2019 um.
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Autor: Andreas Attinger, andreas.attinger@ekir.de, Telefon 0681 5898082
Kontakt: Pressesprecher Jens Peter Iven, jens.iven@ekir.de, Telefon 0211 4562-37

 
 

 

 

 

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