EVANGELISCHE KIRCHE IM RHEINLAND PRESSEMITTEILUNG Nr. 67/2019
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Rheinische Superintendenten besuchten den Landtag des Saarlandes |
Meinungsaustausch mit Landtagspräsident Stephan Toscani |
Saarbrücken (17. Juni 2019). Die Kirchenleitung und die Superintendentinnen und Superintendenten der Evangelischen Kirche im Rheinland haben am Montag den Landtag des Saarlandes besucht. Sie wurden von Landtagspräsident Stephan Toscani empfangen. Präses Manfred Rekowski lobte die gut gelingende Flüchtlingsarbeit im Saarland und den kontinuierlichen Einsatz des Landes bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.
Landtagspräsident Stephan Toscani betonte die Bedeutung der lebhaften Zusammenarbeit des Saarländischen Landtages mit der Evangelischen Kirche im Rheinland: „Dieser Kontakt mit den Religionsgemeinschaften ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Landtagspräsident. Der Austausch mit dem Evangelischen Büro und Kirchenrat Hofmann ist sehr rege und gewinnbringend, zum Beispiel bei der Erinnerungskultur.“
Themen des Meinungsaustauschs waren ferner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Saarlandes mit den Nachbarn in Lothringen und Luxemburg, der Umgang mit Rechtspopulismus und Antisemitismus und Fragen des Klimaschutzes.
Die Kirchenvertreterinnen und -vertreter wollten bei ihrer Informationsreise das Saarland als eine zentrale Region im Süden der rheinischen Kirche persönlich kennenlernen, erläuterte Präses Rekowski. Auf dem Programm der Reise, die noch bis 19. Juni dauert, stehen noch Begegnungen mit Kirchenvertretern in Luxemburg sowie Gespräche mit Kommunalpolitikern in Neunkirchen und mit Geistlichen aus Lothringen. 1451 Zeichen
Stichwort: Superintendentin/Superintendent Superintendentin/Superintendent ist die Amtsbezeichnung der Vorsitzenden einer Kreissynode und ihres Kreissynodalvorstands. Sie tragen die Verantwortung für die Leitung eines Kirchenkreises und werden für acht Jahre gewählt. Die Superintendentinnen und Superintendenten nehmen ihr Amt entweder als Nebenamt oder als Hauptamt wahr. Zu ihren Aufgaben gehören die Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern, die Leitung einer Pfarrerwahl sowie die Einführung von Pfarrerinnen und Pfarrern in ihren Dienst. Sie haben die Dienstaufsicht über kirchliche Amtsträger und Gremien im Kirchenkreis.
Stichwort: Evangelische Kirche im Rheinland Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland umfasst Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen. Es gliedert sich in 37 Kirchenkreise mit 687 Kirchengemeinden. Die rheinische Kirche hat mehr als 2,5 Millionen Mitglieder, davon 135.700 im Saarland. Diese verteilen sich auf zwei Kirchenkreise mit 44 Kirchengemeinden. 359 Zeichen Das hier verlinkte Bild steht zur Nutzung bei Quellenangabe (Foto: EKiR/Thomas Seeber) honorarfrei zur Verfügung. Bildtext: Die Gäste aus der Evangelischen Kirche im Rheinland unter Leitung von Präses Manfred Rekowski (1. Reihe, 2. Von links) mit Landtagspräsident Stephan Toscani (1. Reihe, 3. von links) vor dem Landtag des Saarlandes. Autorin: Ulrike Klös, Telefon 0681 5898082, E-Mail: ulrike.kloes@ekir.de Kontakt: Jens Peter Iven, Telefon 0211 4562-373, E-Mail: jens.iven@ekir.de |
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