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Sehr geehrter Herr Do,

übers Arbeitszeugnis wird oft gestritten. Der Teufel steckt im Detail - scheinbar marginale Formulierungen können moniert oder eingefordert werden. Diese Tücken verdeutlicht ein Urteil des LAG Düsseldorf. Ausgerechnet eine Anwaltskanzlei wurde von einer Mitarbeiterin verklagt - und unterlag zumindest teilweise. Das Urteil sollte Sie nicht nur wegen der allgemeinen Relevanz von Zeugnisklagen interessieren, sondern auch weil es mögliche Besonderheiten für Anwaltskanzleien betrifft - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Arbeitszeugnis: Anspruch auf übliche Formulierung?  
 
 

Das LAG Düsseldorf hat in einem Streit über ein Arbeitszeugnis einer Mitarbeiterin einer Anwaltssozietät teilweise Recht gegeben. Fraglich war zum einen, ob bei vergleichbaren Tätigkeiten eine tatsächliche Übung (allgemeiner „Zeugnisbrauch“) für die Verwendung einer bestimmten Formulierung bzw. eines ergänzenden Begriffs besteht. Zum anderen ging es um eine Ergänzung der Verhaltensbeurteilung.

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  VW-Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag und Ersatz für Zusatzausstattung  
 
 

Ein Autohändler muss voraussichtlich infolge des sog. VW-Abgasskandals ein Fahrzeug zurücknehmen und den Mehrwert für nachträglich eingebautes Navigationsgerät sowie Zusatzausstattung ersetzen. In einem Hinweisbeschluss hat das OLG Köln der Berufung eines VW-Vertragshändlers gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs kaum Chancen eingeräumt.

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  Ausschluss des Umgangsrechts von Großeltern  
 
 

Besteht aufgrund des zwischen Großeltern und Eltern zerrütteten Verhältnisses für das minderjährige Kind die Gefahr eines Loyalitätskonflikts, ist ein Umgangsrecht der Großeltern grundsätzlich abzulehnen. In diesem Zusammenhang ist unerheblich, wer den Konflikt letztlich verschuldet hat - allein das Kindeswohl steht im Vordergrund. Das hat das OLG Oldenburg entschieden.

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  Untersagung von Nachbarlärm  
 
 

Den von einer Familie mit kleinen Kindern ausgehenden Lärm müssen Nachbarn nicht grenzenlos hinnehmen. Das Amtsgericht München hat unter Androhung von Ordnungsgeld den Mietern bestimmte laute Aktivitäten zu den in der Hausordnung festgesetzten Zeiten untersagt. Der übliche Lärmpegel spielender Kindern dürfe insoweit nicht überschritten werden, entschied das Gericht.

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