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Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Kauf einer Immobilie ist schnell mal Ihr anwaltlicher Rat gefragt - auch unabhängig davon, ob eine Mängelhaftung des Verkäufers vertraglich ausgeschlossen ist. Bei einer hochpreisigen Wohnung sind die Erwartungen des Käufers besonders hoch. Aber wann liegen Mängel vor, die Schadensersatzansprüche für Ihre Mandanten begründen? Muss der Verkäufer über Nachteile aufklären, die sich aus der Lage der Wohnung ergeben? Das hat das OLG Düsseldorf aufgezeigt. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Immobilienkauf: Welche Aufklärungspflichten bestehen?  
 
 

Wann liegt ein Mangel einer Eigentumswohnung vor, über den der Bauträger beim Verkauf aufklären muss? Welche Folgen haben nachteilige oder beeinträchtigende öffentliche Anlagen, die sich in der Nähe der Immobilie befinden? Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine benachbarte Wertstoffsammelstelle keinen Sachmangel und keine diesbezügliche Aufklärungspflicht des Bauträgers begründet.

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  BAföG: Anspruch von Studierenden bei Fachrichtungswechsel  
 
 

Wechseln Studierende nach dem Beginn des vierten Fachsemesters die Fachrichtung, können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn Ausbildungszeiten aus der bisherigen Ausbildung durch die hierfür zuständige Stelle der Hochschule angerechnet worden sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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  Legal Tech: Rechtmäßiges Masseninkasso beim „Lkw-Kartell“?  
 
 

Das Landgericht München I hat entschieden, dass bestimmte Formen des Masseninkasso bei Ansprüchen von Geschädigten des sog. Lkw-Kartells gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen. Das Gericht hat die Klage eines auf IT-basierter Durchsetzung von Ansprüchen spezialisierten Unternehmens abgewiesen, da dessen Rechtsdienstleistungen nur auf die gerichtliche Tätigkeit gerichtet waren.

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  Duplex-Garagenstellplatz: Haftung wegen mangelnder Einweisung  
 
 

Bei nicht ordnungsgemäßer Einweisung haftet der Vermieter eines Duplex-Garagenstellplatzes für den aufgrund fehlerhafter Benutzung entstandenen Schaden an einem Fahrzeug. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall war das Gericht der Darstellung des Geschädigten gefolgt, wonach keine pflichtgemäße Einweisung in die Nutzung des Stellplatzes erfolgte.

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