Sehr geehrter Herr Do, von einer Untervermietung sind Vermieter meist wenig begeistert. Eine verweigerte Erlaubnis birgt aber Risiken: Mieter können diese einklagen - auch Schadensersatzansprüche sind möglich. Entscheidend ist: Liegt ein berechtigtes Interesse vor? Und was muss dafür nachgewiesen werden? Das ist der Knackpunkt für Ihre Mandanten - egal ob auf Mieter- oder Vermieterseite. Ein Urteil des LG Berlin verdeutlicht die Reichweite von Nachweispflichten und Auskunftsansprüchen - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |