 |  | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts. |
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| Rolle rückwärts beim Verfassungsschutz |
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Warum der Verfassungsschutz die AfD doch nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“ nennt, wie das Grundgesetz nach dem gescheiterten ersten Kanzlerwahlgang den Weg wies – und eine Überraschung an der Spitze des Justizministeriums. |
| Das war eine Woche, die es in sich hatte. Den Auftakt machte die Vorstellung der SPD-Minister am Montag. Mit der Ernennung von Stefanie Hubig zur Bundesjustizministerin gab es eine kleine Überraschung im Personaltableau der Merz-Regierung. Vielen galt die Brandenburger SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede als Favoritin für die Neubesetzung des Justizressorts – die wurde von ihren Genossen stattdessen zur stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt.  | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch. | |
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| Die neue Justizministerin wird sich in ihrem neuen Dienstsitz in der Berliner Mohrenstraße gewiss schnell einleben. Hubig hat 2014 unter dem damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) dort schon als beamtete Staatssekretärin gearbeitet. 2016 verließ sie das Ministerium, um Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz zu werden. Welche Aufgaben Hubig nach ihrer Rückkehr erwarten und wie die Praxis auf die Personalie reagiert hat, erfahren Sie im Briefing.
Die wohl größte Überraschung der Woche folgte am Mittwoch, als Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) um 10.05 Uhr verkündete, Friedrich Merz (CDU) habe nur 310 statt der erforderlichen 316 Ja-Stimmen bei der Kanzlerwahl erhalten. Ein präzedenzloser Vorfall – bei dem sich das Grundgesetz wieder einmal als verlässlicher Wegweiser erwies. Worauf es juristisch ankam, um noch am selben Tag den zweiten Wahlgang zu ermöglichen, analysieren meine Kollegen Patrick Bahners und Stephan Klenner im Podcast.
Doch damit nicht genug: Am Donnerstag gab der Verfassungsschutz bekannt, die AfD bis zu einer ersten gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Die Hochstufung war zu diesem Zeitpunkt keine Woche her. Wirklich überraschend kam die Stillhaltezusage trotzdem nicht – schon in der Vergangenheit hatte die Behörde ähnliche Erklärungen abgegeben, etwa als sich die AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ zur Wehr setzte. Was nun juristisch auf die Partei und ihre Mitglieder zukommt, ordnen die Rechtsprofessoren Winfried Kluth, Markus Ogorek und Stephan Rixen in ihren Gastbeiträgen für Sie ein.
Welchen Eindruck haben die Ereignisse von dieser Woche auf Sie gemacht? Teilen Sie Ihre Gedanken mit uns und schreiben eine E-Mail – gerne auch mit Ideenvorschlägen und Anregungen zum Briefing. Sie erreichen uns unter redaktioneinspruch@faz.de.
Viel Freude bei der Lektüre!
Ihr Finn Hohenschwert
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Von Markus Ogorek, Stephan Rixen |
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 | Nach der Hochstufung durch den Verfassungsschutz erhöht sich der Druck auch auf diejenigen, die Absprachen mit der AfD erwägen. dpa |
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Von Corinna Budras, Katja Gelinsky |
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Von Thomas Gutschker, Brüssel |
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Juristischer Stellenmarkt |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | | So gelingt die KI-Transformation im Anwaltsberuf |  Während KI Routineaufgaben übernimmt, stehen Kanzleien vor der Frage, wie sie ihre Nachwuchsjuristen optimal ausbilden. Welche neuen Kompetenzen sind gefragt, und wie lässt sich die Transformation im Unternehmen erfolgreich gestalten? | Torsten Schneider |
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VERANSTALTUNGSKALENDER |  | Karriereevents für Juristen | Hier finden Sie auf einen Blick alle Events rund um die juristische Karriere – für alle, die in der Rechtsbranche beruflich ein- oder aufsteigen wollen. | |
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Von Patrick Bahners und Stephan Klenner |
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Wir klären, worauf es juristisch im Bundestag nach der fehlenden Mehrheit im ersten Kanzlerwahlgang ankam, und stellen die neue Bundesjustizministerin vor. Außerdem: Rechtsfragen zur Neueinstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. |
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Von Friederike Haupt, Berlin |
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Was sonst noch wichtig ist |
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- Luxemburg: Verhandlung des EuGH in Sachen Doping-Datenschutz.
- Paris: Im Prozess gegen den Schauspieler Gérard Depardieu wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen wird das Urteil erwartet.
- Luxemburg: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entscheidet über Textnachrichten der Kommissionspräsidentin mit dem CEO von Pfizer.
- Luxemburg: Der EuGH entscheidet über die Lieferung von Zigarettenpackungen mit unzulässiger Beschriftung und die Werbung mit der Angabe "Bequemer Kauf auf Rechnung". Außerdem Verhandlungen in Sachen Abwerbeverbote im portugiesischen Fußball zu Beginn der Covid-19-Pandemie und Regeln der FIFA und des DFB für Spielervermittler.
- Washington, D.C.: Anhörung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zum Dekret von US-Präsident Donald Trump zur Abschaffung der Staatsbürgerschaft per Geburt.
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