| Newsletter vom 16.06.2017 |
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Wirtschaftspolitik | Damit es im Handwerk weiter rund läuft, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehören auch Beibehaltung von Meisterbrief und Kammersystem. Von Karin Birk mehr |
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Identifizierungspflicht, Transparenzregister & Co. | Barzahlungen gehören in vielen Handwerksbetrieben zum Tagesgeschäft. Sie alle werden mit dem neuen Geldwäschegesetz in die Pflicht genommen. Am 26. Juni tritt das neue Gesetz in Kraft. mehr |
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Streit um Produktbezeichnungen | Was aussieht wie Würstchen und Schnitzel und dennoch nur Pflanzliches enthält, soll nicht mehr so heißen dürfen wie die Originale. Dafür setzt sich das Bundesernährungsministerium ein. Unterstützung kommt nun vom EuGH. Die Richter urteilten, dass rein pflanzliche Lebensmittel nicht "Käse", "Milch" oder "Joghurt" genannt werden dürfen. Von Jana Tashina Wörrle mehr |
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Arbeiten 4.0: Nahles scheitert mit Vorschlag | Die Digitalisierung ist Chance und Risiko für die Arbeitswelt: Acht-Stunden-Tag und Dauerpräsenz sind nicht mehr zwingend nötig. Doch dieser Wandel muss sich auch im Arbeitszeitgesetz wiederfinden. Arbeitsministerin Nahles plant eine Experimentierphase. Doch diese ist nun im Bundeskabinett gescheitert. mehr |
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Steuertipp | Auf der Suche nach Informationen zur Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine stößt man schnell auf Angaben, das diese seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr aufbewahrt werden müssen. Doch aufgepasst: Das dazugehörige Gesetz ist noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt somit noch gar nicht. mehr |
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| © Miriam Frödrich |
Topklicker am Vortag | Der DHZ-Beitrag "Rettung des Meisterbriefs: 'Noch nicht in trockenen Tüchern' " war am Donnerstag die meistgeklickte aktuelle Meldung. Nachlesen können Sie die Meldung hier. mehr |
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Handwerkerfrage des Tages | | © Miriam Frödrich |
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