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Sehr geehrter Herr Do, ich darf Sie heute über Stellungnahmen von:
informieren. Beide Beiträge gehen auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ein („Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG“). Dr. Bernsau und das Forum 270 nehmen Stellung zu den geänderten Bestimmungen der Regelungen zur Eigenverwaltung in den §§ 270 ff. Insolvenzordnung („InsO“). Den Beitrag finden Sie hier. Dipl.- Kfm. Arnd Kumpmann nimmt Stellung zum erleichterten und zeitlich befristeten Zugang zur Eigenverwaltung für Covid-19 betroffene Unternehmen (§ 4 COVInsAG-E) und hebt hervor, dass auch diese Unternehmen im vierten Quartal 2020 bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen müssen, ohne dass ein Schutzschirmverfahren zugänglich ist (erst ab dem 1. Januar). Darüber hinaus soll ab dem 1. Januar bei Zahlungsunfähigkeit kein Zugang zum präventiver Restrukturierungsrahmen möglich sein. Den Beitrag finden Sie unter diesem link. Beste Grüße Ihr Dr. Dieter Körner Cuvilliésstraße 8 81679 München phone +49 89 215 413 - 690 mobile +49 170 1860 015 fax +49 89 215 413 - 699 email koerner@brsi.de web www.BRSI.de Amtsgericht München VR 18686 Donner & Reuschel IBAN: DE43 2003 0300 0090 3320 00 BIC: CHDBDEHHXXX | ||
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