Aktuelle Stellungnahmen zum Sanierungsrechtsfortentwicklungs-gesetz (SanInsFoG)
 
Sehr geehrter Herr Do,

ich darf Sie heute über Stellungnahmen von:
  • Dr. Georg Bernsau, Silvio Höfer, Thomas Oberle, Alexander Reus und Dr. Stefan Weniger (Forum 270) und
  • unserem BRSI Mitglied Dipl.- Kfm. Arnd Kumpmann
informieren. Beide Beiträge gehen auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts ein („Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG“).

Dr. Bernsau und das Forum 270 nehmen Stellung zu den geänderten Bestimmungen der Regelungen zur Eigenverwaltung in den §§ 270 ff. Insolvenzordnung („InsO“). Den Beitrag finden Sie hier.

Dipl.- Kfm. Arnd Kumpmann nimmt Stellung zum erleichterten und zeitlich befristeten Zugang zur Eigenverwaltung für Covid-19 betroffene Unternehmen (§ 4 COVInsAG-E) und hebt hervor, dass auch diese Unternehmen im vierten Quartal 2020 bei Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen müssen, ohne dass ein Schutzschirmverfahren zugänglich ist (erst ab dem 1. Januar). Darüber hinaus soll ab dem
1. Januar bei Zahlungsunfähigkeit kein Zugang zum präventiver Restrukturierungsrahmen möglich sein.
Den Beitrag finden Sie unter diesem link.
 
 
 
 
Beste Grüße

Ihr

Dr. Dieter Körner




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