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Guten Tag 


Herzlich willkommen zum gemeinsamen Newsletter der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW) und von SwissCybersecurity.net. In diesem monatlich erscheinenden Gemeinschaftswerk vertiefen wir jeweils ein Fokusthema und bilden es in unterschiedlichen Facetten ab.

Dieser Newsletter befasst sich mit dem Austausch von Personendaten. Trotz des kürzlich erfolgten EU-Angemessenheitsbeschlusses bleibt die Regelung ein Flickenteppich. Gemäss dem Beschluss akzeptiert die EU das Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig mit der DSGVO. Trotzdem löst der Beschluss nicht alle Probleme, wie der Leitartikel dieses Newsletters aufzeigt. Die weiteren Beiträge im Newsletter greifen das Thema Datenschutz auf: So revidierte etwa der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) den Leitfaden zu den "technischen und organisatorischen Massnahmen des Datenschutzes" und Florian Schütz vom Bundesamtes für Cybersicherheit spricht über die Handlungsfreiheit der Schweiz im Cyberraum. 
 
Mit freundlichen Grüssen,
Nicole Wettstein, SATW, und Coen Kaat, SwissCybersecurity.net

Fokus: Austausch von Personendaten

Trotz EU-Angemessenheitsbeschluss

Der Austausch von Personendaten bleibt ein Flickenteppich

Im Januar hat die EU gegenüber der Schweiz festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der Schweiz angemessen sind. Dieser Angemessenheitsbeschluss war nötig, um Personendaten aus einem EU- oder EWR-Land in die Schweiz zu übermitteln. Alle Probleme löst dieser Beschluss aber nicht.
 

Hintergrund

Entscheid der EU-Kommission

EU akzeptiert Schweizer
Datenschutz als gleichwertig

Die Europäische Kommission erkennt das Schweizer Datenschutzgesetz als gleichwertig mit der DSGVO an. Damit können Daten weiterhin frei fliessen.

Datenschutz-Massnahmen

EDÖB publiziert neuen
Datenschutz-Leitfaden

Der EDÖB hat den Leitfadens zu den "technischen und organisatorischen Massnahmen des Datenschutzes" (TOM) revidiert. Dieser richtet sich an IT-Verantwortliche.

Florian Schütz im Interview

Wie Familienunternehmen und Start-ups
zur Cybersouveränität beitragen

Wie die Schweiz eine möglichst grosse Handlungsfreiheit im Cyberraum erreicht und welchen Beitrag die Privatwirtschaft leistet, erklärt Florian Schütz vom BACS.

Nutzung von Microsoft 365

EU-Kommission verstösst gegen EU-Datenschutzvorschriften

Die Europäische Kommission hält bei Microsoft 365 ihre eigenen Datenschutzregeln nicht ein. Sie versäumte es, ein hinreichendes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zum Europäischen Datenschutztag

Datenschutz fängt nicht erst
bei den Unternehmen an

Zum Europäischen Datenschutztag 2024 haben verschiedene Cybersecurity-Firmen daran erinnert, dass nicht nur Cyberkriminelle Daten missbrauchen.

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