die Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten, dies bringt auch einige steuerliche Besonderheiten mit sich. So hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur Besteuerung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen veröffentlicht. In diesem wird die ertragssteuerliche Beurteilung der Nutzung von betrieblichen Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen für private Fahren, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten Familienheimfahrten etc. umfänglich beurteilt.
Zusammen mit unserem Experten, RA Maximilian Appelt, beantworten wir ihre Fragen rund um das Thema steuerliche Aspekte der Elektromobilität.
Wann? Am 19. Oktober 2022 von 13.00 bis 14.00 Uhr
Wo? Online
Wer? Maximilian Appelt, Rechtsanwalt, Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner |
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Diese Themen erwarten Sie: |
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- Darstellung des BMF-Schreibens zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
- 1 % Regel vs. Fahrtenbuch
- Was ist beim Stromaufladen zu berücksichtigen
- Unterschiede bei der Umsatzsteuer
- Wie wird das E-Bike steuerrechtlich behandelt
- Neuer Umweltbonus ab 2023
- CO2-Zertifikate
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Sagen Sie uns gerne schon im Vorfeld, was Sie aktuell am meisten bewegt. Senden Sie uns gerne Ihre Fragen per Mail, wir beantworten diese dann live im Webinar (anonym). |
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digital am 19. Oktober 2022, 13.00 bis ca. 14.00 Uhr |
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