Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
deBAKOM GmbH, Odenthal!
Schall-Langzeitmessung löst Interimsproblematik bei Windenergieanlagen
Odenthal (iwr-pressedienst) - Müssen künftig viele Windenergie-Anlagen
nachts zwangsweise abgeschaltet werden? Weite Teile der Windenergiebranche
sind in Sorge: âSchuldâ sind veränderte Bemessungsfaktoren der
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum
Schall-Immissionsschutz bei Windenergieanlagen, die im November 2017 von der
Umweltministerkonferenz zur Kenntnis genommen wurden. Anlagenbetreiber
befürchten, dass das sogenannte Interimsverfahren Amortisierungspläne
komplett über den Haufen wirft. âEine Sorge, die wir verstehen â aber das
muss nicht seinâ, erklärt Dipl.-Ing. Dominic Hemmer von der deBAKOM
Gesellschaft für senorische Messtechnik mbH aus Odenthal. Sein Unternehmen
hat ein Verfahren entwickelt, das die ansonsten üblichen Prognosen durch
Langzeitmessungen ersetzt: âMit dem Erfolg, dass durch die realistische
Langzeitmessung in der Regel erheblich niedrigere Pegel ermittelt werden, als
nach der Prognose durch das Interimsverfahren. Der Nachtbetrieb kann dann ohne
Leistungsreduzierung weiter stattfindenâ, so Hemmer.
Durch die veränderten Rahmenbedingungen werde, so der Odenthaler
Diplom-Ingenieur, die Prognose drastisch verschärft, lautere Pegel für
Windenergieanlagen von 4 dB und mehr seien zu erwarten: âDie Prognose
basiert auf Worst-Case-Szenarien, die schon in der Vergangenheit oft
kritisiert wurden. Einerseits wird davon ausgegangen, dass alle Anlagen auf
alle umliegenden Immissionsorte immer unter Mitwindbedingungen â also quasi
immer mit Rückenwind â einwirken. Und andererseits wird angenommen, dass
sich jederzeit alle Windenergieanlagen eines Parks im lautesten
Betriebszustand befinden. âWer die Praxis kennt, weiÃ, dass das nicht der
Realität entsprichtâ, erklärt Hemmer.
Im Hause deBAKOM wurde daher ein Langzeitmessungs-Verfahren entwickelt, bei
dem Kunden eine Langzeitmessung über mehrere Wochen erhalten: âDiese
Ergebnisse decken ein groÃes Spektrum an Windrichtungen ab und bezieht das
Regelverhalten der Anlagen mit einâ, erläutert Hemmer, dessen Unternehmen
über mehr als 35-jährige Messtechnik-Erfahrung verfügt und daraus
individuelle projektbezogene Lösungen anbieten kann. Hemmer: âUnsere
Erfahrung ist, dass in der Regel die ansonsten drohenden Ertragsverluste durch
die Reduzierung der Leistung oder gar die Nachtabschaltung der Anlage
vermieden werden können.â
Unter der Internetadresse www.interimsverfahren.de können
Windanlagen-Betreiber den Effekt des Interimsverfahren für die jeweilige
Anlage berechnen lassen. Darüber hinaus stehen die deBAKOM-Experten unter
02174/7464-0 für Informationen zur Verfügung.
Ãber deBAKOM
Die deBAKOM Gesellschaft für sensorische Messtechnik mbH mit Sitz in
Odenthal, ist bekanntgegebene Messstelle nach §29b des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und anerkannter schalltechnischer
Gutachter im Anlagen-Genehmigungsverfahren.
Kontakt:
http://www.interimsverfahren.de
Download Bild:
https://www.iwrpressedienst.de/bilddatenbank/debakom/f0a34_Haenger-mit-Beschreibung.png
© deBAKOM GmbH
Odenthal, den 20. April 2018
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die deBAKOM
GmbH wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakt
deBAKOM GmbH
Sebastian Schmitter
Tel: +49 (0)2174 / 7464-28
Fax: +49 (0)2174 / 7464-20
E-Mail: schmitter@debakom.de
deBAKOM GmbH
BergstraÃe 36
51519 Odenthal
Internet: http://www.debakom.de| http://www.interimsverfahren.de
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Link zur Original-Pressemitteilung von deBAKOM GmbH in der
Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-5941-schall-langzeitmessung-lst-interimsproblematik-bei-windenergieanlagen
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http://www.iwr.de/rss/iwr-unternehmen.php?firma=deBAKOM+GmbH
Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter http://www.windbranche.de
und http://www.energiefirmen.de
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