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Sehr geehrter Herr Do,

die Schätzung von Einnahmen durch den Fiskus - das Thema ist nicht zum ersten Mal Inhalt dieses Newsletters. Die Zahl von Gerichtsentscheidungen hierzu zeigt aber auch die große Relevanz für Ihre Mandanten. Gerade Mängel bei Kassensystemen und Buchführung sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Der BFH hat hierzu seine Rechtsprechung weiter konkretisiert. Dabei steht v.a. der von Finanzämtern gerne erhobene (Un-)Sicherheitszuschlag im Fokus. Unser Newsletter erläutert die geltenden Grundsätze genauer!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Schätzung von Einnahmen: Folgen bei mangelhafter Kassenführung  
 
 

Wann darf das Finanzamt Einnahmen schätzen bzw. einen Sicherheitszuschlag erheben? Der BFH hat erläutert, welche Voraussetzungen eine Schätzung hat und welche Methode zulässig ist. Bei formalen Mängeln der Buchführung für ein PC-Kassensystem ist demnach eine Bargeldverkehrsrechnung im Grundsatz vorrangig zu einem Sicherheitszuschlag. Wichtig können bestimmte Unterlagen zum Kassensystem werden.

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  Firmenwagen: Fremdüblichkeit bei Minijob von Familienangehörigen?  
 
 

Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln können die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben absetzbar sein, wenn Ehepartnern im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses („Minijob“) das Fahrzeug überlassen wird. Das hatte der BFH zuletzt noch anders entschieden: Demnach ist bei Minijobs eine private Nutzung durch Familienangehörige grundsätzlich nicht fremdüblich.

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