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Schlampiges Arbeiten der Jobcenter mit negativen Folgen

Eine Auswertung des Bundesrechnungshofes ergab, dass die Jobcenter schlampig arbeiteten, mit zum Teil gravierenden negativen Folgen für die Leistungsberechtigten.

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Zusätzlichen Mehrbedarf für Schulbedarf und Schulmaterialen beim Jobcenter beantragen

Die Aufwendungen rund um den Schulbesuch sind teuer – und werden immer teurer. Damit sind sie für Menschen, die mit Bürgergeld am Existenzminimum überleben müssen, kaum erschwinglich. Umso wichtiger ist es für die Betroffenen, ihre Rechte zu kennen. Bestimmte Schulmaterialien lassen sich nämlich als Mehrbedarf geltend machen, und das sind Schulbücher ebenso wie Arbeitshefte.

 

Bürgergeld: Bundesverfassungsgericht wird über Pandemie-Mehrbedarf entscheiden

Verschleppung von Anträgen, ein waschechter Justizskandal und die Weigerung einen Pandemie-Mehrbedarf für Hartz IV Beziehende (heutiges Bürgergeld) zu gewähren. Das alles ist einer Bürgergeld-Bezieherin passiert. Doch sie gibt nicht auf: Die Auseinandersetzung wird jetzt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung durch das Sozialgericht Karlsruhe vogelegt.

Bürgergeld: Anspruch auf eine barrierefreie Kommunikation

Bürgergeld-Bezieher können darauf bestehen, dass ihnen die relevanten Dokumente des Jobcenters elektronisch übermittelt werden, wenn sie Sehbehindert sind. Das urteilte das Sozialgericht Hamburg. Wenn die Betroffenen einwilligen, dann können die Formulare auch mit unverschlüsselten Emails geschickt werden. Zu diesen Dokumenten gehören Anträge, Verwaltungsnachrichten, Hinweisblätter oder Widerspruchsbescheide.

 

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Trotz erfolgreichem Widerspruch keine Kostenerstattung vom Amt

Ein Ehepaar, das Hartz IV (heute Bürgergeld) bezog, konnte sich im Widerspruchsverfahren erfolgreich gegen zu niedrig angesetzte Heizkosten gegenüber dem Jobcenter wehren. Das Jobcenter bewilligte daraufhin höhere Heizkosten. Zwischenzeitlich hatte die Klägerin eine neue Arbeitsstelle gefunden. Durch den Einkommenszufluss änderte sich die Situation. 

 

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Bürgergeld: Rückforderungen und Aufrechnungen des Jobcenters

Bereits erhaltene Bürgergeld-Leistungen dürfen nur in bestimmten Fällen vom laufenden Leistungsanspruch durch das Jobcenter einbehalten werden. Beim Bürgergeld (ehemals Hartz-IV oder Arbeitslosengeld II) gibt es einige Anlässe, bei denen das Jobcenter “Geld zurückfordern” kann:




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Bürgergeld: Odachlos durch Sanktionen – Jobcenter muss nicht helfen

Grundsätzlich sind Jobcenter verpflichtet, drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, wenn Bürgergeldempfänger Mietrückstände angehäuft haben. 

Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, muss die Behörde aber nicht helfen, wenn der Vermieter dem Mieter ohnehin kündigen wollte. In diesem Fall hatte das Jobcenter den Betroffenen zuvor sanktioniert, so dass dieser die Miete nicht mehr zahlen konnte. Diese Tatsache spielte für das Gericht allerdings keine Rolle.


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