Liebe Leserin, lieber Leser |
Schnüffeln erlaubt: 2020 haben wir Solothurnerinnen und Solothurner über das revidierte kantonale Polizeigesetz abgestimmt. Bald kann es nun auch angewendet werden. Denn das Bundesgericht hat gestern sein Urteil zu einer Beschwerde gegen das Gesetz veröffentlicht. Demnach ist die verdeckte Ermittlung - so wie im Gesetz vorgesehen - erlaubt. Alles gut also? Nicht unbedingt. Die Beschwerdeführer haben auch Erfolge erzielt: Das höchste Gericht kritisiert einzelne Paragraphen, die noch angepasst werden müssen. |
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Lucien Fluri und das Team von SZ, OT und GT |
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