Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, in diesem Newsletter dreht sich – fast – alles um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum 26. Februar. Dringend erwartet wird, dass der umstrittene § 217 im Strafrecht entweder ab sofort ganz "gekippt" wird oder zumindest in der bestehenden Fassung als nicht verfassungskonform erklärt wird. Wie weit wird die Hilfe zur Selbsttötung dann wieder – entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz – erlaubt sein beziehungsweise wird Karlsruhe Sorgfaltskriterien erlassen? Darüber sind Reflexionen im vollen Gange, etwa zu sieben Eckpunkten des Humanistischen Verbandes Deutschlands für ein mögliches Suizidhilfe-Konfliktgesetz. Sie erfahren, wie und wo Sie sich nach der Urteilsverkündung informieren können. Im Namen ideologiefreier Offenheit und verantwortungsbewusster Ernsthaftigkeit im Wissenschaftsbereich präsentieren wir Ihnen einen Gastbeitrag der Palliativprofessoren Dr. Gian Domenico Borasio und Dr. Dr. Ralf J. Jox. Es handelt sich um eine Replik der beiden international anerkannten Experten, die sich kritisch mit einer fragwürdigen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auseinandersetzt. Die Veröffentlichung dieser Replik war ihnen jedoch in den Publikationen der Standesgesellschaften (DGP und Bundesärztekammer) verweigert worden. Herzliche Grüße Ihre Zentralstelle Patientenverfügung |