Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, der Kampf um Selbstbestimmungs- und Patientenrechte scheint bei unseren oberen Gerichten Unterstützung zu finden. So war es eine Erlaubnis des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, welche den Weg für chronisch schmerzgeplagte Patient_innen ebnete, seit einem Jahr Cannabis auf Rezept zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht wiederum hat seinen streng katholischen Richter Peter Müller vom Verfahren um den Suizidhilfe-Strafrechtsparagraphen 217 ausgeschlossen – wegen Befangenheit. Die Begründung dafür finden Sie hier ebenso wie die Hintergründe für die enorm steigenden Mitgliederzahlen bei der Schweizer Suizidhilfeorganisation exit. Wir wünschen schöne Feiertage und eine anregende Lektüre. Ihre Zentralstelle Patientenverfügung Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an newsletter@patientenverfuegung.de formlos anmelden können. |