Selbstbestimmt und gut informiert Liebe Lesende, was die freiwillige Bereitschaft zur Spende von Herz, Lunge oder Niere angeht, liegt Deutschland im internationalen Vergleich weit hinten. Die Widerspruchslösung soll dem Organmangel nun ein Ende machen, so wird es aktuell diskutiert. Wenn es darum geht, dies zu bewerben, wird bewusst auf die Terminologie "Hirntod" verzichtet, dabei ist das der einzig angemessene Begriff in einem Organspendeverfahren. Warum er dennoch nicht verwendet wird und dies wichtige Fakten verwischt, erklären wir in diesem Newsletter. Dass es auf die Wortwahl ankommt, zeigen wir auch in einem anderen Kontext. In vielen Patientenverfügungen ist beschrieben, wie sich Ärzte in Koma-Situationen verhalten sollen, etwa ob lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn es zu bleibenden Hirnschäden kommt. Doch auch hier kommt es auf die genauen Formulierungen an, wie wir aufzeigen. Aus diesem Grund sind auch fast neun von zehn Patientenverfügungen in späteren Fällen nicht hinreichend wirksam. Das ist längst bekannt, neuerdings wird wieder Präzisionsbedarf angemahnt, wie Sie in diesem Newsletter erfahren können. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre. Ihre Zentralstelle Patientenverfügung Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen und Interessenten mitteilen, dass sie sich mit einer E-Mail an newsletter@patientenverfuegung.de formlos anmelden können. |