Hallo , stell Dir vor: Das Geschlecht, mit dem Du Dich identifizierst, entspricht nicht dem, was Dir bei Geburt zugewiesen wurde. Als transgeschlechtliche Person möchtest Du nun rechtlich Deinen Geschlechtseintrag berichtigen und Deinen Vornamen ändern lassen. Aktuell musst Du Dich dafür aber zuerst als psychisch krank diagnostizieren lassen, damit ein Gericht entscheidet, dass Du das darfst. So regelt es das Transsexuellengesetz (TSG), ein Gesetz von vorgestern: Seit 40 Jahren ist es in Kraft und entspricht lange nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. Transgeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, sie kann daher auch nicht als solche diagnostiziert werden. Lediglich die Antrag stellende Person selbst kann letztlich über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Schluss mit dem Transsexuellengesetz, her mit einem modernen Selbstbestimmungsgesetz: Am Mittwoch bringt die Grüne Bundestagsfraktion ihren Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag zur Abstimmung. Die Große Koalition sollte diesem zustimmen, denn sie hat es selber in den letzten Jahren nicht geschafft, das Transsexuellengesetz zu überarbeiten. Selbstbestimmung jetzt! Am Mittwoch, wenn im Bundestag unser Entwurf zu einem Selbstbestimmungsgesetz zur Abstimmung steht, haben CDU/CSU und SPD die Chance, den Weg frei zu machen für ein Leben in Würde und Freiheit für inter- und transgeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen. Wer heute, am internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit, die Regenbogenflaggen hisst, muss auch in Regierung und Parlament Taten sprechen lassen. Alles andere ist reine Symbolpolitik! Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von geschlechtlichen Identitäten akzeptiert wird. Das siehst Du auch so? Dann unterzeichne jetzt unseren Appell und teile ihn mit Deinen Freund*innen und Bekannten: Das TSG muss weg! Danke für Deine Unterstützung im Kampf für Vielfalt und Menschenwürde. Liebe Grüße Sven Lehmann Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Queerpolitik BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |