Hallo John Do,

alle drei Tage wird eine Frau in Deutschland von ihrem (Ex-)Partner getötet. Ging die Trennung von ihr aus, kann der Täter sogar auf Strafmilderung hoffen. Der Gesetzgeber muss endlich reagieren: mit einer Strafrechtsreform und einer Forschungsstelle, die Gewalt gegen Frauen untersucht und verhindert. Das fordert Charlotte Schmitz in ihrer Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact. Unterzeichnen Sie jetzt!

Hier klicken und Petition unterzeichnen

Gestartet von: Charlotte Schmitz

Femizide in Deutschland stoppen

An: Justizministerin Christine Lambrecht, Familienministerin Franziska Giffey
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unsere Forderung

Jeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag gibt es einen versuchten Mord. Mehr als 115.000 Frauen waren 2019 Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gerade in Corona-Zeiten befürchten Zivilgesellschaft und Politik, dass die Zahl sogar deutlich steigen könnte. Dennoch wird das strukturelle Problem nicht anerkannt. Diese Morde sind Femizide: Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind.

Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten bei „Trennungstötungen” oft mildernde Umstände. Dies gilt, wenn die Trennung vom Opfer ausging und sich der Täter dessen beraubt sieht, was er nicht verlieren will. Damit gibt man den Opfern teilweise die Schuld an ihrer Ermordung. Und die Besitzansprüche der Täter an „ihren” Frauen auch noch zu ihren Gunsten ausgelegt. Das ist unerträglich.

Deshalb fordern wir:

- Frauen sind kein Besitz: „Trennungstötungen” müssen als Femizide anerkannt werden. Die vermeintlichen Besitzansprüche an Frauen dürfen nicht durch die deutsche Rechtsprechung legitimiert werden, indem sie sich strafmildernd auswirken.
- Femicide Watch: Die Regierung muss eine unabhängige Beobachtungsstelle einrichten, die alle Fälle von Femiziden in Deutschland erfasst, untersucht und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet.

 

„Deutschland hat die Istanbul-Konvention der Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2011 unterzeichnet und 2018 endlich ratifiziert. Doch bis heute sind viele wichtige Punkte noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt. Die Konvention fordert ausdrücklich, dass Gewalt gegen Frauen unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung zu ahnden ist und Gewalt gegen einen ehemaligen Partner*in sich strenger auf das Strafmaß auswirkt.[Art. 43 und 46a] Der Bundesgerichtshof entscheidet also in direktem Widerspruch dazu.

Bis heute fehlt es in Deutschland an Bewusstsein für diese Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung muss das Problem endlich als solches benennen, seine Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und die Gewalt gegen Frauen stoppen.

Foto: Links Unten Göttingen“

 
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Diese Petition wurde auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, gestartet. Es ist keine Kampagne von Campact. Wir haben Sie und weitere zufällig ausgewählte Campact-Aktive angeschrieben, um zu sehen, was Sie von der Petition halten. Ob wir die Petition weiteren Campact-Aktiven empfehlen, hängt auch von Ihrer Teilnahme ab. Wenn Ihnen das Thema wichtig ist, unterzeichnen Sie bitte und leiten Sie die Petition an Freundinnen und Freunde weiter.

Unterstützen Sie das Anliegen von Charlotte Schmitz?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Ihr Campact-Team