Sohn haftet für falsche Hartz-IV-Angaben des Vaters |
|
Wenn ein Vater bei einem Hartz-IV-Antrag für seinen volljährigen Sohn dessen Einkommen unterschlägt, muss der Sohn später dafür geradestehen und überzahlte Leistungen zurückzahlen. Denn er hat geduldet, dass der Vater „wie ein Vertreter” für ihn auftritt, entschied das Bundessozialgericht (BSG)... |
|
Trotz Hartz IV Erhöhung – ALG II-Regelsatz reicht nicht für Strom Seit Jahren findet bei den Regelleistungen eine Unterdeckung bei den Stromkosten statt. Die Folge: Hartz IV Bezieher müssen draufzahlen. Viele Betroffene geraten in die Stromschuldenfalle. Mehr anzeigen |
|
|
Dauerhaft im Dispo-Kredit: So aus der Schuldenfalle entkommen Einmal im Dispo immer im Dispo? Für viele Schuldner ist das bittere Realität. Am Ende des Monats wird das Konto, das im Minus liegt, wieder mit Gehalt oder Sozialleistungen aufgefüllt. Aufs Neue werden im Verlauf des Monats wieder Schulden angehäuft. Besonders fies: Der Dispositionskredit ist besonders teuer. Die Banken verlangen horrende Zinsen. Doch wie rauskommen aus der Dispofalle? Mehr anzeigen |
|
|
Skandal-Urteil: Gericht hält Sanktionen über 30 Prozent für zulässig! Wenn Betroffene von Hartz IV sich nicht an die mit dem Jobcenter geschlossene oder von diesem erlassene Eingliederungsvereinbarung halten, sich also beispielsweise nicht auf einen neuen Job bewerben, die Teilnahme an angeordneten, aber oftmals unsinnigen Maßnahmen ablehnen, ein Stellenangebot ausschlagen oder nicht zu einem Meldetermin erscheinen, werden sie dafür sanktioniert. Diese Sanktionen sind ein vielkritisierter Kernaspekt des Hartz IV-Regimes. Mehr anzeigen |
|
|
Jobcenter fordern Rückzahlungen trotz Corona – jetzt Widerspruch einlegen Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation durch die Corona-Pandemie und die dadurch entstandenen Umsatzeinbußen wurden die Prüfmechanismen der Jobcenter ausgesetzt. Betroffene bekommen Hartz IV-Leistungen vorläufig ohne Prüfung bewilligt. Doch die Jobcenter führen seit jeher ein Eigenleben und nehmen es mit der Verordnung der Bundesregierung nicht so ernst. Mehr anzeigen |
|
|
Getrennt schlafen und essen reicht für Auflösung der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft? Eheleute, Lebenspartner, Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, zum Beispiel Wohngemeinschaften, und Kinder unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, bilden jeweils eine Bedarfsgemeinschaft. Alle in einer Bedafsgemeinschaft lebenden Menschen werden bei der Ermittlung der Leistungsansprüche mitberücksichtigt, sobald eine dieser Personen Hartz IV beantragt. Dieser Zusammenhang kann nur aufgelöst werden, sofern diese dauerhaft getrennt leben. Mehr anzeigen |
|
|
|
|