Was Unternehmer wissen müssen
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Sehr geehrter Herr Do, als Unternehmer gibt es viele Vorschriften zu beachten. Das gilt auch für die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten, schließlich müssen diese nach vielen Jahren noch verwendbar sein. Im Fachartikel erfahren Sie alles, was Sie über die Aufbewahrungsfristen wissen müssen. In unserer Online-Schulung am 13. August lernen Sie alles über die geltenden Aufbewahrungspflichten und wie Sie Dokumente richtig archivieren. Mit unserer Software Lexware archivierung gelingt Ihnen die gesetzeskonforme Archivierung von allein: alle Dokumente und E-Mails werden automatisch für Sie digitalisiert und rechtskonform gespeichert. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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Aufbewahrungsfristen – Wie lange müssen Geschäftsunterlagen und private Dokumente aufbewahrt werden?Die Aufbewahrung von Unterlagen ist Pflicht für Unternehmer und in einer Reihe von Gesetzen verankert. Je nach Dokumententyp gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von 6 oder 10 Jahren, in dem aufbewahrungspflichtige Schriftstücke geordnet archiviert werden müssen. Ziel ist es selbst auf die relevanten Dokumente zugreifen zu können und auch dem Finanzamt den Zugriff auf die Geschäftsunterlagen gewähren zu können – insbesondere im Falle von Betriebsprüfungen.
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Online-Schulung: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsdokumente (13.08.)Rund um die Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten müssen Sie als Unternehmer zahlreiche Vorschriften beachten. Die korrekte Aufbewahrung ist vor allem deshalb so wichtig, weil die Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und für steuerliche oder gerichtliche Zwecke verwendbar sein müssen. In dieser Online-Schulung erfahren Sie: Wer ist zur Aufbewahrung verpflichtet?Welche Dokumente sind aufbewahrungspflichtig und wie lange?In welchem Format müssen Dokumente aufbewahrt werden?Welche Besonderheiten sind bei der E-Mail-Archivierung zu beachten?
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Mit Lexware archivierung sicher und gesetzeskonform archivierenMithilfe der Software Lexware archivierung bewahren Sie Belege, Rechnungen und andere Dokumente sicher auf. Natürlich revisionssicher und gemäß den GoBD-Richtlinien! Statt Papierablage von Rechnungen und Belegen legt das Archivierungssystem ein digitales Archiv für Sie an. Alle Dokumente werden automatisch für Sie digitalisiert und Sie erfüllen ganz einfach und zeitsparend Ihre Dokumentationspflicht. GoBD-Testat für die gesetzeskonforme Archivierung Ihrer DatenRevisionssichere und automatische Archivierung von Dokumenten und E-MailsHöchste Datensicherheit und Schutz vor Datenverlust
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